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Neue Beherbergungsbetriebe

Als Betreiberin oder Betreiber eines Beherbergungsbetriebs sind Sie verpflichtet, die Übernachtungszahlen der Stadt Kriens zu melden. Melden Sie sich mittels Formular bei der Stadt Kriens, wenn Sie neu Gäste in Kriens beherbergen.

Die Stadt Kriens stellt Ihnen im Anschluss das Dokument zur Angabe der Logiernächte zur Verfügung, welche Sie monatlich oder jährlich (je nach Kategorie) bei den Präsidialdiensten (praesidialdienste@kriens.ch) der Stadt Kriens einreichen.

Bitte füllen Sie das folgende Feld nicht aus!

Art des Betriebs

Als "professionelle Betriebe" gelten alle Beherbergungsbetriebe mit mehr als 200 Übernachtungen pro Jahr.

Braucht Ihr Beherbergungsbetrieb gemäss §5 des Gastgewerbegesetz des Kanton Luzern eine Bewilligung?

Falls Ihr Betrieb bewilligungspflichtig ist, laden Sie bitte Ihre Bewilligung hoch.