Neue Beherbergungsbetriebe
Als Betreiberin oder Betreiber eines Beherbergungsbetriebs sind Sie verpflichtet, die Übernachtungszahlen der Stadt Kriens zu melden. Melden Sie sich mittels Formular bei der Stadt Kriens, wenn Sie neu Gäste in Kriens beherbergen.
Die Stadt Kriens stellt Ihnen im Anschluss das Dokument zur Angabe der Logiernächte zur Verfügung, welche Sie monatlich oder jährlich (je nach Kategorie) bei den Präsidialdiensten (praesidialdienste@kriens.ch) der Stadt Kriens einreichen.