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Geburt

Geburt ausserhalb der Stadt Kriens (z.B. Spital Luzern)

Eine im Spital erfolgte Geburt wird dem Zivilstandsamt durch die Spitalverwaltung gemeldet. Dazu werden von den Eltern folgende Dokumente benötigt, welche beim Spitaleintritt mitzubringen sind:

Eltern miteinander verheiratet, Schweizerbürger
  • aktueller Familienausweis oder vollständig nachgeführtes Familienbüchlein
  • ausgefüllter Meldeschein für Vornamen
  • Geburtsanzeige (grünes Formular)
  • Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbescheinigung
Eltern miteinander verheiratet, ausländische Staatsangehörige
  • aktueller Familienausweis, vollständig nachgeführtes Familienbüchlein oder Eheschein
  • ausgefüllter Meldeschein für Vornamen
  • Geburtsanzeige (grünes Formular)
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Staatsangehörigkeitsausweis (Ausländerausweis und Pass)
Eltern nicht miteinander verheiratet, Schweizerbürger
  • Personenstandsausweis der Mutter (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
  • ausgefüllter Meldeschein für Vornamen
  • Geburtsanzeige (grünes Formular)
  • Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbescheinigung
  • Anerkennungsschein, falls das Kind vor der Geburt vom Vater anerkannt wurde
Eltern nicht miteinander verheiratet, ausländische Staatsangehörige
  • Geburtsschein der Mutter
  • Bestätigung über Zivilstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet)
  • ausgefüllter Meldeschein für Vornamen
  • Geburtsanzeige (grünes Formular)
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Anerkennungsschein, falls das Kind vor der Geburt vom Vater anerkannt wurde
Geburt in Kriens (z. B. Heimgeburt)

Eine in Kriens erfolgte Geburt ist dem Zivilstandsamt Kriens innert drei Tagen persönlich zu melden. Die Anzeige kann durch die Mutter oder den Vater (bei unverheirateten Eltern nur, wenn er das Kind bereits anerkannt hat) des Kindes, die Hebamme oder den Arzt vorgenommen werden.

Bei der Anmeldung einer Heimgeburt sind die Geburtsanzeige der Hebamme (grünes Formular) sowie die Dokumente, welche bei Geburt ausserhalb der Gemeinde Kriens aufgeführt sind, mitzubringen.

Jede Geburt wird vom Zivilstandsamt des Geburtsortes im Geburtsregister eingetragen und an die schweizerischen Amtsstellen des Wohnortes und des Heimatortes gemeldet. Geburtsscheine können beim Zivilstandsamt des Geburtsortes angefordert werden.

Anerkennung

Ein Kind unverheirateter Eltern kann vor oder nach der Geburt durch den Vater anerkannt werden. Die Beurkundung kann bei einem beliebigen Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen.

Die Anerkennung ist ein Rechtsgeschäft, durch welches der Vater persönlich beim Zivilstandsamt bestätigt, leiblicher Vater des Kindes zu sein.

Der Termin für die Vaterschaftsanerkennung kann telefonisch beim Zivilstandsamt Kriens vereinbart werden. Folgende Dokumente werden für die Anerkennung benötigt:

Schweizer Bürger
  • je eine Wohnsitzbescheinigung
  • je ein Personenstandsausweis Mutter und Vater (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
  • Pass oder Identitätskarte
Ausländische Staatsangehörige
  • je ein Geburtsschein der Mutter und des Vaters
  • Mutter und Vater je eine Bestätigung über Zivilstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet)
  • je eine Wohnsitzbescheinigung
  • Ausländerausweis
  • Pass
Anerkennungsschein

Jede Anerkennung wird am Anerkennungsort ins Anerkennungsregister eingetragen. Anerkennungsscheine können beim Zivilstandsamt des Anerkennungsortes angefordert werden.

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