Vaterschafts-Anerkennung


Ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern kann vor oder nach der Geburt durch den Vater anerkannt werden. Dazu ist das persönliche Erscheinen des Vaters beim Zivilstandsamt erforderlich. Gleichzeitig kann auch eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben werden. In diesem Fall ist auch die Anwesenheit der Mutter notwendig.
Auskunft über das Verfahren und die notwendigen Dokumente erteilen wir Ihnen gerne telefonisch.