Strassenaufbrüche
Alle Strassenaufbrüche auf privaten und öffentlichen Strassen müssen rechtzeitig vor Baubeginn (mind. 14 Tage) dem Bau- und Umweltdepartement, Abteilung Verkehrs- und Infrastrukturdienste, zur Genehmigung eingereicht werden.
Dem Gesuch ist ein Situationsplan mit eingezeichneter Grösse des Aufbruchs beizulegen. Sollte infolge des Aufbruchs die Strasse und/oder das Trottoir gesperrt werden, muss dem Gesuch ein Installationsplan sowie ein Plan, welcher die Verkehrsführung infolge der Sperrung der Strasse und/oder des Trottoirs aufzeigt, beigelegt werden.
Vor der Bewilligung durch das Baudepartement darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden.
Bitte füllen Sie folgendes Formular dafür aus: