Sportpreis

In der Stadt Kriens gehört es zur Tradition, jedes Jahr Sportlerinnen und Sportler für besondere Leistungen zu ehren.
Für eine Sportlerehrung kommen Sportlerinnen und Sportler in Frage, die
- in Kriens wohnen oder
für einen Krienser Sportverein lizenziert oder gestartet sind - mindestens 16 Jahre alt sind
- eine bedeutende sportliche Leistung erbracht haben, zum Beispiel:
- Erfolgen an internationalen Wettkämpfen
- eine Medaille in der Eliteklasse an Schweizermeisterschaften (Einzel oder Team)
- eine gleichwertige Leistung, wobei die Bedeutung der Sportart berücksichtigt wird.
Bei Sportanlässen, die nur alle drei oder vier Jahre stattfinden (z. B. Eidgenössisches Schwingfest, Eidgenössisches Turnfest) können die Anforderungen an Alter und Leistung reduziert werden. Bei besonderen herausragenden Leistungen ist auch eine mehrmalige Ehrung möglich.
Wahl-Ablauf
- Sportvereine melden ihre Sportlerinnen und Sportler bis spätestens 20. November des jeweiligen Jahres bei der Sportkommission
- Die Sportkommission prüft die Nominationen und stellt einen Antrag an den Stadtrat
- Der Stadtrat der Stadt Kriens entscheidet endgültig, welche Sportlerinnen und Sportler geehrt werden
- Die Sportlerehrung findet einmal jährlich statt.
Kriterien Krienser Sportpreis und Sportförderpreis
Bisherige Ehrungen (Stand: Juni 2025)