Pflegeplatzbewilligung
Wer ein Kind mehr als einen Monat gegen Entgelt oder mehr als drei Monate unentgeltlich zur Pflege in den eigenen Haushalt aufnimmt, benötigt eine Bewilligung des Abteilungsleiters Berufsbeistandschaft am Wohnsitz der Pflegeeltern.
Der Abteilungsleiter Berufsbeistandschaft prüft, ob die Interessen und das Wohl des Kindes sichergestellt sind. Zudem ist der Sozialvorsteher dafür besorgt, dass das Kind über seine Rechte aufgeklärt ist und eine Vertrauensperson zugewiesen erhält, an die es sich bei Fragen oder Problemen wenden kann.