Ladenöffnungszeiten
Verkaufsgeschäfte (Ausnahmen siehe kantonales Ruhetags- und Ladenschlussgesetz) können werktags bis spätestens um 19.00 Uhr und am Samstag sowie vor Feiertagen bis 17.00 Uhr geöffnet sein, an Abendverkaufstagen (Freitag) bis 21.00 Uhr.
An den öffentlichen Ruhetagen (Sonn- und Feiertage) ist das Offenhalten der Verkaufsgeschäfte und das Bedienen von Kundinnen und Kunden nicht erlaubt. Ausnahmen davon sind der 8. Dezember (Maria Empfängnis) und zwei speziell bewilligte Sonntage vor Weihnachten gemäss Ladenöffnungszeiten des aktuellen Jahres.
Abendverkäufe sind generell am Freitag erlaubt. Wegen Feiertag oder Vorabend eines Feiertags ausfallende Abendverkäufe werden auf Mittwoch vorverschoben.
Die Sonntags- und Abendverkäufe sind erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Jedes Verkaufsgeschäft entscheidet selber über die Durchführung und Zeitdauer.
Bewilligte Sonntags- und Feiertagsverkäufe 2026:
Dienstag, 8. Dezember (Maria Empfängnis), 08.00 - 18.30 Uhr
Sonntag, 13. Dezember, 08.00 - 17.00 Uhr
Sonntag, 20. Dezember, 08.00 - 17.00 Uhr
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über die Öffnungszeiten der Verkaufsgeschäfte der Stadt Kriens
Kantonales Ruhetags- und Ladenschlussgesetz
Gesundheitsschutz und Arbeitszeitbewilligung (Online-Gesuchsformular)