Kehrichtgrundgebühren
Die Stadt Kriens erhebt für jede Liegenschaft pro Wohnung und pro Betrieb (abgestuft nach Anzahl Arbeitsplätze) eine Kehrichtgrundgebühr. Diese deckt die Kosten für Grünabfuhr, Papier- und Kartonsammlungen, Quartiersammelstellen, Ökihof, Information und Administration. Gestützt auf Art. 18 des Abfallreglements REAL vom 1. Januar 2012 ist jede Liegenschaft der Verbandsgemeinde grundgebührenpflichtig. Im Ausführungsreglement der Stadt Kriens zum regionalen Abfallreglement wurde festgelegt:
Die Grundgebühr wird aufgrund folgender Bemessungsgrundlagen berechnet:
- Pro Wohneinheit (Fr. 50.-)
- Pro Betrieb (inkl. Dienstleistungsbetriebe, abgestuft nach Anzahl Arbeitsplätze gemäss Selbstdeklaration, ab Fr. 50.-)
- Pro Landwirtschaftsbetrieb (Haushalt und Betrieb Fr. 80.-)
Als Betriebseinheiten gelten Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie Betriebe der öffentlichen Hand. Dazu gehören auch Leerobjekte.
Ausführungsreglement zum REAL-Abfallreglement [pdf, 148 KB]
Verordnung zum Ausführungsreglement Abfallverordnung REAL (mit aktuellen Gebühren)
Eigentümer/innen bzw. Verwaltungen von bestehenden Liegenschaften mit Betrieben werden gebeten, bei Veränderungen das Online-Formular auszufüllen (bei fehlender Sammelrechnungs-ID, einfach 1111 eingeben).
Teilzeitstellen bis 50 % werden als ein halber Arbeitsplatz gerechnet. Stellen über 50 % werden als vollen Arbeitsplatz gezählt.