Japankäfer
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein Schadinsekt mit Meldepflicht. Der invasive Schädling ist im Kanton Luzern auf dem Vormarsch: Jetzt ist auch Kriens betroffen. Mit umfassenden Massnahmen versucht der Kanton mit den betroffenen Gemeinden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Der Japankäfer ist eine eingeschleppte Art mit grossem Schadenpotenzial. Er frisst rund 400 Pflanzenarten und beeinträchtigt so Landwirtschaft, Gartenbau und Umwelt massiv. Deswegen besteht in der Schweiz eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass jeder Fund gemeldet werden muss. Die Meldung und Koordination zum Umgang mit dem Japankäfer liegt beim kantonalen Pflanzenschutzdienst.
Japankäfer-Befallsherd in Kriens
Der Kanton Luzern hat in Kriens einen Japankäfer-Befall festgestellt und über zwingende Massnahmen per 1. August im definierten Befallsherd verfügt (Allgemeinverfügung):
- Bewässerungsverbot von Grünflächen
- Einschränkungen im Umgang mit dem Oberboden (30 cm)
- Einschränkungen im Umgang mit Fahrzeugen und Geräten, die zur Bodenbearbeitung genutzt werden
- Einschränkungen im Umgang mit Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Substrat
- Einschränkungen im Umgang mit vorkultivierten Rasenrollen
- Einschränkungen im Umgang mit pflanzlichem Kompostmaterial
- Einschränkungen beim Umgang mit Pflanzenmaterial aus der Grünpflege
Informationen und Präzisierungen finden Sie im Merkblatt Massnahmen Befallsherd des Kantons Luzern, Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa).
Zum Info-Flyer der Gemeinden Luzern, Kriens und Horw

Kontakt:
Umweltberatung Luzern
041 412 32 32
info@umweltberatung-luzern.ch
In der Menge gefährden die Käfer verschiedenste Pflanzenarten und hinterlassen von den Blättern nur das «Skelett». (Bild: Tanja Graf, Agroscope)
Das Auftreten des Japankäfers erfordert Massnahmen zur Ausrottung des Käfers. Die Massnahmen gelten im Befallsherd und einer angrenzenden definierten Pufferzone von 5 Kilometern Radius. Die betroffenen Zonen werden vom Kanton Luzern definiert. Die Koordination dieser Massnahmen erfolgt durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst.
Situation in der Stadt Kriens
Im Juli 2026 wurden 25 Japankäfer im Gebiet der Allmend Luzern gefangen. Damit sind die Städte Kriens, Luzern und die Gemeinde Horw direkt betroffen. Der Kanton Luzern hat deshalb Befalls- und Pufferzonen definiert (Zonenkarte).
Ab dem 1. August 2026 gelten in diesen Zonen umfassende Massnahmen, um die weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern und den aktuellen Befall möglichst schnell einzudämmen.
Welche Schäden verursacht der Japankäfer?
Die Larven des Käfers leben im Boden und fressen die Wurzeln von Gräsern. Das kann zum Absterben ganzer Wiesenflächen führen. Besonders betroffen sind Grünflächen wie Fussballplätze oder Rasenflächen. Hier legt der Japankäfer besonders gerne Eier ab.
Ausgewachsene Käfer befallen und gefährden über 400 verschiedene Pflanzenarten: darunter Reben, Obstbäume, Beeren, Gemüse, Mais sowie zahlreiche Zier- und Wildpflanzen wie Ahorn, Haseln und Linden. Typisch ist der sogenannte Skelettfrass, bei dem nur die Blattadern stehenbleiben. Auch Blüten und Früchte können stark geschädigt werden.
Wie sieht ein Japankäfer aus?

Der Japankäfer ist etwa so gross wie ein Fünfrappenstück. Er besitzt kupferfarbene Flügeldecken, sowie einen metallisch grün schimmernden Kopf. Er ähnelt einheimischen Käferarten wie dem Junikäfer und dem Gartenlaufkäfer. Typisch sind beim Japankäfer die weissen Haarbüschel am Hinterleib: seitlich je fünf, hinten zwei.
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Typisch sind beim Japankäfer die weissen Haarbüschel am Hinterleib: seitlich je fünf, hinten zwei.
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Bei Gefahr nimmt er eine Abwehrhaltung ein, bei der er ein Beinpaar seitlich ausstreckt. Die Flugzeit dauert in der Regel von Juni bis September (Foto Christian Schweizer, Agroscope). |
Der Japankäfer im Vergleich zu anderen Käfern
Was ist bei einem Fund zu tun?
Verdächtige Käfer bitte einfangen, einfrieren und zusammen mit einem Foto, dem genauen Fundort sowie, wenn möglich, dem Namen der Wirtspflanze melden.
Die Meldung kann via Online-Formular oder per E-Mail an den kantonalen Pflanzenschutzdienst (pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch) erfolgen.
Wer ist von den Massnahmen betroffen?
Der Befallsherd sowie die Pufferzonen werden vom Kanton Luzern ausgeschieden. Auf der interaktiven Karte des Kantons Luzern sind die genauen Zonen ersichtlich.
Wie kann eine weitere Ausbreitung des Japankäfers verhindert werden?
Indem die verfügten Massnahmen des Kantons Luzern eingehalten werden, kann die Bevölkerung mithelfen, die Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern. Bei einem Fund ist die Meldung an den kantonalen Pflanzenschutzdienst notwendig.
Was ist das Ziel der Massnahmen?
Ziel der Massnahmen ist die Ausrottung des Japankäfers in der befallenen Region. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass die Weibchen ihre Eier im Boden ablegen, aus denen im nächsten Frühling neue Käfer schlüpfen.
Wie sieht es mit Kosten und finanzieller Entschädigung aus?
Die Kosten der vom Kanton Luzern angeordneten Bekämpfungsmassnahmen werden von Kanton und Bund getragen. Schäden, die infolge dieser angeordneten Massnahmen entstehen, z.B. vertrocknete Rasenflächen infolge des Bewässerungsverbots, können grundsätzlich nicht entschädigt werden. Ausnahmen bestehen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau.
Wo gibt es weitere Informationen?
Auf der Webseite des kantonalen Pflanzenschutzdienstes: Japankäfer - Kanton Luzern und der Umweltberatung Luzern sind alle notwendigen Informationen verfügbar.

