Förder-Programm Sonnenkollektoren
Förderprogramm Energie für Sonnenkollektoren
Die Stadt Kriens setzt sich als Trägerin des Labels Energiestadt seit 1997 für erneuerbare Energien und für eine rationelle Energienutzung ein. Im Rahmen der Förderprogramms Energie wird der Bau von Sonnenkollektoren gefördert. Die Stadt Kriens unterstützt Sonnenkollektoren mit einem Grundbeitrag von Fr. 1'500.- plus einem Flächenbeitrag.
Voraussetzungen
- Es gelten die „Verordnung über die Förderung erneuerbarer Energien und rationeller Energienutzung“ vom 28.11.2001 sowie die entsprechenden Richtlinien.
- Beitragsberechtigt sind thermische Solaranlagen zur Brauchwarmwasser-Erwärmung ab 4 m2 bis 30 m2 Absorberfläche. Ausgenommen sind Erneuerungs- und Revisionsarbeiten an bestehenden Anlagen.
- Bei thermischen Solaranlagen mit zusätzlicher Heizungsunterstützung werden für den Anteil Wassererwärmung folgende Maximalflächen gefördert: 6 m2 für Einfamilienhäuser; 10 m2 für Zweifamilienhäuser; 2 m2 pro zusätzliche Wohnung für Mehrfamilienhäuser.
- Die Anlage muss über das Qualitätslabel der Solarenergie Prüf- und Forschungsstelle Rapperswil (SPF) verfügen oder in der Liste gemäss EN 12975 aufgeführt sein. Zudem ist die Leistungsgarantie für Sonnenkollektoren des Bundesamtes für Energie vorzulegen.
Beiträge
- Die Stadt Kriens unterstützt Sonnenkollektoren mit einem Grundbeitrag von Fr. 1'500.- plus einem Flächenbeitrag. Der Flächenbeitrag von Fr. 150.- pro m2 Absorberfläche wird mit dem Kollektortypfaktor gemäss der Klassifikation der SPF multipliziert: 1.3 für Vakuumröhren-Kollektoren; 1.0 für selektive, verglaste Kollektoren; 0.8 für nicht selektive, verglaste Kollektoren; 0.55 für selektive, unverglaste Kollektoren.
- Anlagen, die im Rahmen des kantonalen Förderprogramms beitragsberechtigt sind sowie Anlagen, welche zur Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen (z.B. Höchstanteil nichterneuerbarer Energien gem. Art. 1.20 EnV) oder von Vorgaben für einen Ausnützungszuschlag (§ 10 Abs. 2 PBV, Sondernutzungspläne etc.) erstellt werden, erhalten keine Förderbeiträge.
Vorgehen
- Das Gesuchsformular für Förderbeiträge (Online-Formular nachstehend) muss vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Installationsarbeiten eingereicht werden. Der Entscheid für Förderbeiträge wird innerhalb von 30 Tagen schriftlich mitgeteilt.
- Mit der Erstellung der Anlage darf erst nach der Beitragszusage und dem Vorliegen einer allfällig notwendigen rechtsgültigen Baubewilligung begonnen werden. Nach erfolgter Inbetriebnahme muss die Fertigstellung der Anlage mit dem Abnahmeprotokoll dem Bau- und Umweltdepartement gemeldet werden.
- Nach der Meldung erfolgt die Auszahlung des Beitrags durch die Stadt Kriens.
- Der Förderbeitrag verfällt, wenn die Inbetriebsetzung nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Beitragszusage erfolgt.