Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken.
Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. Ergänzungsleistungen werden über die Sozialversicherungen (WAS Wirtschaft Arbeit Soziales) koordiniert und ausbezahlt. Weitere Informationen
Krankheitskosten
Zusätzlich zu den laufend ausbezahlten Ergänzungsleistungen übernehmen die Sozialversicherungen auch bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten. Zu diesen Kosten zählen:
- Kostenbeteiligungen der Krankenversicherungen (Selbstbehalte und Franchise)
- Zahnbehandlungen
- Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstätten
- Mehrkosten für lebensnotwendige Diät
- Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
- Hilfsmittel
- Beiträge an ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren
Es gelten Maximaltarife.
Krankheitskosten-Belege können hier online eingereicht werden