Beglaubigungen
Beglaubigungen erhalten Sie:
ohne Termin: Im Stadtbüro, 1. OG
mit Termin: 041 329 63 98 oder 041 329 63 16
Allgemeines
Im Stadtbüro werden Unterschriften oder die Echtheit von Fotokopien beglaubigt.
Beglaubigungen können jedoch auch bei jeder Gemeindekanzlei z.B. auch am Arbeitsplatz, also unabhängig vom Wohnort und ebenso bei der Staatskanzlei des Kantons Luzern, welche auch für Apostillen und Legalisationen zuständig ist, vorgenommen werden.
Unterschriften
Das Dokument muss vor der Beglaubigungsbeamtin bzw. dem Beglaubigungsbeamten unterzeichnet werden oder - wenn die Unterschrift bereits geleistet wurde - durch die Person, die sie angebracht hat, als eigene Unterschrift anerkannt werden. In beiden Fällen ist die Unterschrift mit einem amtlichen Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass) zu belegen.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt pro Dokument Fr. 30.00. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften beglaubigt, beträgt die Gebühr für jede weitere Unterschrift Fr. 10.00.
Fotokopien
Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Originaldokument übereinstimmt. Eine Fotokopie zu beglaubigen, ist personenunabhängig.
Wird die Fotokopie durch die Beglaubigungsbeamtin oder den Beglaubigungsbeamten selbst hergestellt, kostet die Beglaubigung Fr. 10.00 für die erste und Fr. 2.00 für jede weitere Seite des gleichen Dokuments. Bei der Beglaubigung von mitgebrachten Fotokopien beträgt die Gebühr Fr. 20.00 für die erste und Fr. 5.00 für jede weitere Seite des gleichen Dokuments.