Baugesuche
Baugesuche
Hinweis: Wir bitten Sie zu beachten, dass verbindliche Auskünfte nur auf schriftliche Anfrage hin erteilt werden können. Kontaktieren Sie uns für baurechtliche Anfragen mit untenstehendem Formular. Sie werden innerhalb von mindestens zwei Wochen eine Antwort erhalten. Vielen Dank.
Die Zonenpläne und die Bau- und Zonenreglemente der Luzerner Gemeinden sind bis Ende 2023 den neuen Bestimmungen der Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 17. Juni 2013 anzupassen. In der Stadt Kriens ist die Ortsplanungsrevision noch in Bearbeitung. Daher arbeitet die Stadt Kriens bis auf Weiteres mit dem alten Recht (Anhang 1 PBG / PBV).
Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig, gemäss § 184, PBG.
Wir prüfen die Vollständigkeit des Baugesuches und leiten das gesetzlich vorgeschriebene Baubewilligungsverfahren ein:
- die angrenzenden gesetzlichen Grundeigentümer werden schriftlich über das Bauvorhaben orientiert.
- die notwendigen Kantonalen Amtsstellen werden aufgefordert, eine Stellungnahme zum Baugesuch einzureichen.
Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen, entscheidet der Stadtrat über eine Baubewilligung.
Folgende Dokumente sind für die Eingabe von Baugesuchen nützlich:
- Eingabe Baugesuche
- Infoblatt Eingabe Luft/Wasser-Wärmepumpe
- Infoblatt Eingabe Pool
- Checkliste Baueingabe
- Merkblatt Gründach
- Merkblatt Sanierung, Erneuerung, Erweiterung Parkplätze / Abstellflächen
Folgende Dokumente sind auf dem Weg zu einer Baubewilligung nützlich:
- Die Rechtssammlung des Kantons Luzern
- Baugesuchsformular für elektronische Baueingabe (e-Formular)
- Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Kriens
- Verordnung zum Bau- und Zonenreglement (BZV)
- Bau- und Zonenplan
- Teilzonenplan Gewässerraum Nord
- Teilzonenplan Gewässerraum Süd
- Reglement über die Abstell- und Verkehrsflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement)
- Information zum kantonalen Bauinventar