Abwasser (GEP)
Öffentliche Abwasseranlagen
Die Stadt ist zuständig für den Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Kanalisationen und Spezialbauwerke. Dies beinhaltet die Reinigung, Zustandserfassung, Auswertung, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von öffentlichen Abwasseranlagen. Im Weiteren werden in Zusammenarbeit mit externen Planern Neubauprojekte sowie Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat / Einwohnerrat erarbeitet.
Private Abwasseranlagen
Grundsätzlich muss der Betrieb und Unterhalt der privaten Abwasseranlagen durch den Eigentümer gewährleistet werden. Die Stadt steht für Information und Beratung zur Verfügung.
Neubauten und Änderungen von privaten Abwasseranlagen sind bewilligungspflichtig und müssen durch die Stadt bewilligt, kontrolliert und abgenommen werden.
Gebühren
Für Neu-, Um- und Anbauten ist eine Anschlussgebühren zu entrichten. Der Betrag pro Quadratmeter tarifzonengewichteter Fläche (AK) ergibt sich aus den Gesamtkosten für die Erstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlagen abzüglich der Subventionen, geteilt durch die gewichtete Gesamtfläche aller Grundstücke und liegt zwischen Fr. 8.00 bis Fr. 16.00.
Jährlich wird pro Grundstück die Betriebsgebühr gemäss Art. 43 des Siedlungsentwässerungs-Reglementes erhoben. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
- Grundgebühr: zwischen Fr. 0.05 bis 0.30 pro Quadratmeter tarifzonengewichteter Fläche
- Mengengebühr: zwischen Fr. 0.80 bis Fr. 4.00 pro Kubikmeter Frischwasser
Anschlussgebühr Abwasser Deklarationsformulare