Abwasser (GEP)
Öffentliche Abwasseranlagen
Die Stadt ist zuständig für den Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Kanalisationen und Spezialbauwerke. Dies beinhaltet die Reinigung, Zustandserfassung, Auswertung, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von öffentlichen Abwasseranlagen. Im Weiteren werden in Zusammenarbeit mit externen Planern Neubauprojekte sowie Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat / Einwohnerrat erarbeitet.
Private Abwasseranlagen
Grundsätzlich muss der Betrieb und Unterhalt der privaten Abwasseranlagen durch den Eigentümer gewährleistet werden. Die Stadt steht für Information und Beratung zur Verfügung.
Neubauten und Änderungen von privaten Abwasseranlagen sind bewilligungspflichtig und müssen durch die Stadt bewilligt, kontrolliert und abgenommen werden.
Gebühren
Für Neu-, Um- und Anbauten ist eine Anschlussgebühren zu entrichten. Diese wird aufgrund der Fläche des anzuschliessenden Grundstückes und dessen Gewichtung im Sinne des Siedlungsentwässerungsreglementes erhoben. Die Anschlussgebühr beträgt Fr. 10.- pro Quadratmeter gewichteter Grundstückfläche.
Jährlich wird pro Grundstück die Betriebsgebühr gemäss § 46 und 47 des Siedlungsentwässerungs-Reglementes erhoben. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
- Grundgebühr: Fr. 0.09 pro Quadratmeter gewichteter Grundstückfläche
- Mengengebühr: Fr. 1.10 pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser
Anschlussgebühr Abwasser Deklarationsformulare