Adressauskunft
Umgang mit Adressmaterial
Adressauskünfte
Die Stadt Kriens wird immer wieder nach Adressmaterial gefragt. Dazu gehören andere Gemeinden und weitere öffentliche Institutionen. Es melden sich aber auch Privatpersonen zur Vervollständigung von Adresslisten (beispielsweise für Klassentreffen) oder Institutionen, um Bevölkerungsgruppen gezielt anzuschreiben.
Die Stadt Kriens ist im Umgang mit solchem Adressmaterial äusserst zurückhaltend. Eine Herausgabe für kommerzielle Zwecke ist nicht vorgesehen. Sie hat den Umgang damit im Informations- und Datenschutzreglement genau festgelegt.
Schützwürdiges Interesse
Können Anfragende ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft darlegen, werden Adressauskünfte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erteilt.
Diese werden auf Gesuch mit nachstehendem Online-Formular oder auf telefonische Anfrage hin zu Einzeladressen (keine Listen) erteilt.
Bestellung Adressmaterial ganzer Bevölkerungsgruppen
Weitere Anfragen nach Adressmaterial ohne schützwürdiges Interesse werden im Prinzip nur unter folgenden Voraussetzungen beantwortet:
- in der Stadt organisierte politische Parteien und Gruppierungen.
- bei der Stadt gemeldete Ortsvereine und Ortsorganisationen mit kulturellem, gesellschaftlichem, sportlichem, wohltätigem oder wissenschaftlichem Zweck.
- Hochschulen für repräsentative Erhebungen und wissenschaftliche Zwecke.
Alle Bezügerinnen und Bezüger von Adressen haben den Verwendungszweck des Adressmaterials schriftlich anzugeben und die nachstehende Verpflichtungserklärung zu akzeptieren. Nutzen Sie dazu das nachstehende Online-Formular.
Der Empfänger der Personendaten verpflichtet sich hiermit:
- Zweckgebundene Nutzung: Die erhaltenen Adressdaten werden ausschliesslich für den angegebenen Zweck verwendet und nicht für andere Zwecke missbraucht.
- Weitergabe an Dritte: Die Adressdaten werden Dritten weder vollständig noch auszugsweise zugänglich gemacht.
- Sicherheit der Daten: Die Adressdaten sind angemessener Weise gegen Verlust und Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.
- Einhaltung von Sperrungen: Auf die Bearbeitung der betreffenden Adressdaten wird verzichtet, wenn die betroffene Person eine Sperrung ihrer Personendaten verlangt hat.
- Löschung nach Zweckverwendung: Die Daten werden nach ihrer Verwendung zum bestimmten Zweck gelöscht.
Der Stadtrat kann dem Empfänger im Falle einer Verletzung der obgenannten Bedingungen das Recht zur weiteren Nutzung der ihm überlassenen Adressdaten mit sofortiger Wirkung entziehen und von der Belieferung mit weiteren Daten ausschliessen.
Online-Formular