Anmeldung / Zuzug
Übersicht
Schweizerische Staatsangehörige
Die Anmeldung beim Einwohnerservice hat innert 14 Tagen seit Zuzug zu erfolgen. Nach Ablauf der Anmeldefrist sind die Einwohnerservices verpflichtet, die Einwohnerinnen und Einwohner zur Anmeldung aufzufordern.
- Die erste Aufforderung ist gebührenfrei.
- Für jede weitere wird eine Gebühr von je Fr. 23.00 erhoben.
Diese Unterlagen brauchen Sie für eine Anmeldung
Schweizer Bürgerinnen und Bürger:
- Heimatschein
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- Verheiratete das Familienbüchlein oder den Familienausweis
Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung als Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter:
- Heimatausweis der Wohnsitzgemeinde im Original
- Zusätzlich müssen per Email folgende Dokumente übermittelt werden: ID-Karte oder Pass, Mietvertrag der Wohnung in Kriens, aktuelle Studienbescheinigung, woraus der Beginn, die Studienrichtung, Vollzeit-/Teilzeit, Studiengang und das voraussichtliche Ende entnommen werden kann
An-/ und Abmeldung kann per E-Mail (einwohnerservice@kriens.ch) erfolgen, unter Angabe des Zuzug-/ bzw. Wegzugdatums. Nach der Anmeldung erhalten die Neuzuziehenden folgende Unterlagen per B-Post zugestellt:
- Meldebestätigung für Nebenwohnsitz
- Fragebogen zur Feststellung des steuerrechtlichen Wohnsitzes mit der Bitte um Retournieren innerhalb von 10 Tagen. Der Fragebogen steht online hier zur Verfügung: Feststellung des steuerrechtlichen Wohnsitzes
- Rechnung für die Anmeldung (Kosten: CHF 36.00)
Zuständige Kontaktperson für Fragen: Regula Blättler, 041 329 60 13, anwesend MO-NA, DI & DO ganzer Tag
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die aus dem Ausland in die Schweiz zurückkehren
- Zusätzlich Heimatschein, der beim Zivilstandsamt des Heimatortes angefordert werden kann.
Schweizerinnen und Schweizer erhalten nach der Hinterlegung des Heimatscheines den Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein). Für Personen, die sich als Wochenaufenthalter in der Gemeinde anmelden, wird eine Aufenthaltsbescheinigung ausgestellt.
Diese Möglichkeiten zur Meldung haben Sie:
- Prüfen Sie die Meldung über unser Online-Tool E-Umzug
- Direkt am Schalter der Einwohnerservices im Stadtbüro Kriens
- Anmeldegebühr Fr. 35.00
Meldung bei der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug
Melden Sie Ihren neuen Wohnsitz auch bei der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug des Kantons Luzern. Dazu reichen Sie bitte ihr Dienstbüchlein ein. Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug des Kantons Luzern, Kreiskommando, Armee-Ausbildungszentrum, Murmattweg 8, 6000 Luzern 30 (Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug)
Anmeldung ausländische Staatsangehörige
- Direkt am Schalter der Einwohnerservices im Stadtbüro Kriens oder über eUmzugCH
- Anmeldegebühr Fr. 35.00
Ausländische Staatsangehörige benötigen für eine Anmeldung:
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis (sofern vorhanden), bzw. die Zusicherung des Amtes für Migrations des Kantons Luzern
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
Gemäss Krankenversicherungsgesetz müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen bei einer anerkannten Krankenkasse versichert sein. Deshalb hat jede Person bei der Anmeldung den Versicherungsausweis der Krankenkasse vorzulegen.