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E-Dossier Nachkommens-Erbschaftssteuer

Wiedereinführung der Nachkommens-Erbschaftssteuer

Seit fast 130 Jahren steht es den Gemeinden des Kantons Luzern frei, ob sie auf Erbschaften von über 100‘000 Franken pro Erbfall eine Nachkommens-Erbschaftssteuer erheben wollen. Von der Steuer betroffen sind aufgrund dieses Schwellenwertes nur wenige Erbschaftsfälle.

Fast die Hälfte aller Gemeinden im Kanton Luzern (u.a. Luzern, Malters, Meggen, Schwarzenberg etc.) macht davon Gebrauch. Kriens gehörte bis vor 20 Jahren auch dazu. Im Jahr 2002 aber wurde die Nachkommens-Erbschaftssteuer mit dem Argument abgeschafft, dass Kriens ohne Nachkommens-Erbschaftssteuer im Standortwettbewerb gerade für vermögende Personen attraktiver werde.

Dieses Argument verfängt allerdings nicht, wie die Beobachtungen in Kriens zeigen. Gestützt wird dies durch Steuerfachexperten, welche die Abschaffung als «fiskalisches Verlustgeschäft» bezeichnen: Gemeinden ohne Nachkommens-Erbschaftssteuer verzichten zwar freiwillig auf Einnahmen, der erhoffte Nutzen in Form von neuen, vermögenden Steuerzahlenden tritt aber nicht spürbar ein.

Aufgrund dieser Erkenntnisse will Kriens jetzt auf diesen Volksentscheid zurückkommen. Auslöser sind die Bemühungen von Kriens, die Stadtfinanzen ins Gleichgewicht zu bringen. Als eine der Massnahmen wurde die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen an die Hand genommen. Diese soll 1 % betragen und Progressionszuschläge gemäss kantonaler Gesetzgebung berücksichtigen. Die Freigrenze soll neu deutlich höher liegen als vor der Abschaffung und bei 100‘000 Franken festgelegt werden.

Die Stadt Kriens rechnet trotzdem mit Mehreinnahmen von jährlich mehr als 200‘000 Franken. Dies mitunter auch deshalb, weil Erbschaften aufgrund der Entwicklungen bei Aktien und Immobilien im Trend steigende Werte aufweisen und fünf Mal so hoch sind wie noch vor 30 Jahren.

Eine Mehrheit des Einwohnerrates (16:12 Stimmen) hat deshalb einem entsprechenden Reglementsentwurf des Stadtrates zugestimmt und möchte die Nachkommens-Erbschaftssteuer wieder einführen. Die zusätzlichen Einnahmen seien ein wichtiger Baustein zur Gesundung der Stadtfinanzen. Dazu sei es eine «soziale» Steuer, weil sie nur durch Menschen zu entrichten sei, die sich im Falle einer sehr grossen Erbschaft in der privilegierten Situation befinden.

Eine Minderheit des Stadtparlamentes hat gegen diesen Beschluss aber das Parlamentarische Referendum ergriffen. Deshalb hat jetzt die Krienser Stimmbevölkerung abschliessend an der Urne darüber zu befinden.

Stadtrat und Einwohnerrat unterstützen die Vorlage im Rahmen der gesamten finanzpolitischen Strategie und empfehlen ein Ja an der Urne.

E-Dossier

Alle Dokumente, die dem Einwohnerrat zur Beurteilung des Geschäftes vorlagen, werden in vollem Wortlaut auch den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Verfügung gestellt. Weil deren Umfang aber das Mass einer Abstimmungsbotschaft übersteigt, werden diese digital auf der Website der Stadt Kriens oder ausgedruckt als Ansichtsexemplar im Auflageordner des Stadtbüros zur Verfügung gestellt.