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e-Dossier «Nachhaltige Finanzpolitik»

Nachhaltige Finanzpolitik: Die Vorlage in Kürze

In Kriens haben sich die finanzpolitischen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren markant verändert. Das beeinflusst die Behandlung einer Gemeindeinitiative aus dem Jahr 2022. Einwohnerrat und Stadtrat empfehlen, die Initiative abzulehnen. Deren Anliegen sollen über Teilrevisionen der Gemeindeordnung und des Finanzhaushaltsreglements trotzdem erfüllt werden und dabei die neuen Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Die Bevölkerung soll entscheiden, welche Steuerungselemente in Zukunft zur Anwendung kommen. Als die Initiative durch ein Komitee der FDP.Die Liberalen eingereicht wurde, war die finanzpolitische Situation angespannt. Für die erste Lesung im Einwohnerrat unterbreitete der Stadtrat den Vorschlag, die Initiative abzulehnen. Er wollte die zu starre Regelung durch einen Gegenvorschlag ersetzen. Dieser sollte die Anliegen der Initiative berücksichtigen, dem Stadtrat aber trotzdem die nötige Flexibilität erhalten.

Bereits bei der Beratung im Einwohnerrat war klar, dass die Rahmenbedingungen grundlegend ändern. Es war absehbar, dass sich die finanzpolitische Grosswetterlage in Kriens dank aussergewöhnlich hohen Einnahmen bei den Firmensteuern aufhellen würde. Diese zeitlich limitierten Effekte führen aber dazu, dass sich auch die Rolle von Kriens im kantonalen Finanzausgleich verändert. In den letzten Jahren war die Stadt auf der Seite der Nehmergemeinden. Die Millionenbeiträge aus dem kantonalen Ressourcenausgleich werden in naher Zukunft jedoch versiegen, weil die zuletzt positiven Rechnungsabschlüsse der Stadt Kriens zum Tragen kommen. Dann wird Kriens eine Gebergemeinde, womit ihr dann Mittel in Millionenhöhe fehlen. Steuererhöhungen oder massive Einsparungen wären unausweichlich.

Dieses Szenario will der Stadtrat mit einer neuen Finanzstrategie verhindern, weshalb er den Gegenvorschlag für die zweite Lesung im Einwohnerrat anpasste. Zum einen hat er Anträge in die Vorlage eingearbeitet, die bei der ersten Lesung eingebracht wurden. Zum anderen schlägt er für mehr Flexibilität zwei Ausnahmebestimmungen im Finanzhaushaltsreglement vor. Diesen Ausnahmen hat der Einwohnerrat am 7. November 2024 mit Änderungen zugestimmt:

• Wenn die langfristigen Finanzverbindlichkeiten unter 60 Prozent des Bilanzwerts der Anlagen des Verwaltungsvermögens des letzten genehmigten Rechnungsjahres fallen, kann vom festgelegten Selbstfinanzierungsgrad abgewichen werden.
• Wenn die Nettoschuld pro Einwohner (ohne Spezialfinanzierungen) unter 3000 Franken sinkt, kann das Ergebnis der Erfolgsrechnung ein maximales Defizit von 4% des Ertrages der ordentlichen Gemeindesteuern betragen.

Gleichzeitig beschloss der Einwohnerrat, die Initiative abzulehnen und den Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Einwohnerrat und Stadtrat sind der Meinung, dass mit dem Gegenvorschlag die Anliegen der Initiative und die finanzpolitische Realität ausgewogen berücksichtigt sind.

Einwohnerrat und Stadtrat empfehlen, dem Beschluss des Einwohnerrates zuzustimmen:

  • NEIN zur Gemeindeinitiative «Für eine gesunde und nachhaltige Finanzpolitik in der Stadt Kriens»
  • JA zum Gegenvorschlag
  • Bei der Stichfrage GEGENVORSCHLAG ankreuzen

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