FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Wärmeverbund (Fernwärme)?
In einem Wärmeverbund werden mehrere Liegenschaften innerhalb des Versorgungsgebiets aus einer oder mehreren zentralen Wärmeerzeugungsanlagen mit Wärme beliefert. Die Wärme zum Heizen und Aufbereiten von Warmwasser wird über ein thermisches Netz, ein Fernwärmenetz, basierend auf bestmöglich isolierten Warmwasser-Rohrleitungen an die erschlossenen Gebäude geführt.
Wie funktioniert ein Wärmenetz?
Mit einem Wärmenetz wird Wärme von einer oder mehreren Wärmequellen zu den verschiedenen Wärmekunden transportiert. Häufig werden dafür in der Schweiz regional vorhandene Ressourcen genutzt wie Seewasser für die Versorgung mit See-Energie, Abwärme aus der Abfallverbrennung oder aus Industrieprozessen aber auch Holz als erneuerbare Quelle.
Welchen Aufwand habe ich als Immobilienbesitzerin/-besitzer, wenn ich mich einem Wärmeverbund anschliessen will?
Der Aufwand hängt von der bestehenden Situation am Standort des geplanten Anschlusses ab. Grundsätzlich muss der Hausanschluss, also die Verbindung zwischen Gebäude und Wärmeverteilnetz, gebaut werden. Hinzu kommen Arbeiten im Zusammenhang mit dem bestehenden Heizsystem. Diese Anpassungen bestehen primär darin, dass der Einbau der Wärmeübergabestation, die Demontage der bestehenden Heizung, gegebenenfalls die Anpassung der Verteilleitungen im Gebäude und ein allfälliger Ersatz des Warmwasserspeichers mit sich bringen kann.
Was muss ich machen, wenn ich mich an den Wärmeverbund anschliessen möchte?
Grundsätzlich geht ewl auf Eigentümerinnen und Eigentümer zu, sobald diese die Möglichkeit haben, sich anzuschliessen. Interessierte können aber auch bereits heute via kriens.ch/wärmeverbund ihr Interesse anmelden oder von einer kostenfreien Impulsberatung von ewl profitieren.
Ab wann kann ich mit Wärme rechnen?
Da der Wärmeverbund sukzessive aufgebaut wird, werden die möglichen Anschlusstermine je nach Gebiet unterschiedlich sein. Nach heutigem Planungsstand gehen wir davon aus, dass die erste Wärmelieferung ab dem neuen Holzheizkraftwerk im Gewerbegebiet Rainacher im Ortsteil Obernau im 2028 erfolgen wird. Bewohnerinnen und Bewohner in Obernau werden daher ab 2028 an den Wärmeverbund anschliessen können. Die Erschliessung startet etappenweise im Westen des Stadtgebiets und wird schrittweise Richtung Osten ausgebaut. Die Priorisierung basiert auf technischer Machbarkeit, Anschlussdichte und wirtschaftlicher Tragfähigkeit. Einige Quartiere – wie etwa der Kupferhammer – folgen erst nach Inbetriebnahme der geplanten Verbindung zur Renergia via BypassBis 2030 sollte das Zentrum und bis 2034 das ganze Gebiet weitgehend erschlossen sein.

Eine Marktumfrage hat gezeigt, welche Kundinnen und Kunden wir zeitnah erschliessen müssen und welche erst gerade eine neue Heizung installiert haben.
Falls meine Liegenschaft künftig in einem Gebiet liegt, in demgemäss Konzessionsprojekt ein Wärmenetz entstehen wird, bin ich dann gezwungen, anzuschliessen?
Gemäss Artikel 6 des kantonalen Energiegesetz (KEnG) kann die Gemeinde eine Anschlusspflicht im Einzugsgebiet von thermischen Netzen verfügen. Die Stadt Kriens hat bis heute jedoch von dieser Möglichkeit abgesehen und geht davon aus, dass das Wärmenetz eine attraktive Lösung für die meisten Eigentümerschaften darstellt. In der aktuellen Praxis der Stadt Kriens ist es Ihnen also freigestellt, eine individuelle Lösung zu realisieren. Im Rahmen der Ortsplanrevision wird aktuell ein Energierichtplan erarbeitet, der die prioritär zu verwendenden Energieträger ausweisen wird. (Kommunaler Richtplan Energie Kriens - Mitreden Kriens).
Was, wenn in meiner Strasse ein Wärmenetz gebaut wird und ich mich aber erst in ein paar Jahren anschliessen möchte?
Es ist optimal, wenn der Anschluss der Liegenschaft im Rahmen des Leitungsbaus vorgenommen wird, so dass wir die Bauarbeiten einmalig und kosteneffizient ausführen können. Ein nachträglicher Anschluss ist möglich, verursacht jedoch allenfalls erneute Bautätigkeiten, was unter anderem zu Einschränkungen, Verkehrsbehinderungen führen kann – für Sie und ihre Nachbarschaft.
Wird es auch Übergangslösungen geben?
Muss eine Heizung dringend ersetzt werden, können sich Betroffene bei ewl durch eine Fachperson beraten lassen. Es wird mit dem Kanton Luzern aktuell an gesetzeskonformen Lösungen gearbeitet, welche einen 1:1-Ersatz einer fossilen Heizung zulassen, wenn ein Grundeigentümer sich verpflichtet, anschliessend an das Wärmenetz anzuschliessen, sobald dieses vorliegt.
Meine Heizung ist am Ende ihrer Lebensdauer und muss ersetzt werden. Was soll ich tun?
Ersetzen Sie Heizungen nicht vorbeugend, sondern halten sie die bestehende Heizungslösungen so lange wie möglich in Betrieb, bis klar ist, wie der Wärmeverbund in Ihrem Gebiet aussieht. Muss eine Heizung dringend ersetzt werden, können Betroffene bei ewl für ein Beratungsgespräch Kontakt aufnehmen.
Wie wird die notwendige Energie für den gesamten Wärmeverbund der Stadt Kriens erzeugt? Woher kommt die Wärme?
Der Wärmeverbund Kriens wird in mehreren Etappen erstellt. Entsprechend wird auch die Energieproduktion Schritt für Schritt realisiert. In erster Linie ist vorgesehen, ein Holzheizkraftwerk im Gewerbegebiet Rainacher im Ortsteil Obernau zu erstellen. Die für die Produktion von Wärme verbrannte Holzmenge wird aus regionalen Quellen stammen, wodurch nicht zuletzt Transporte durch die Stadt Kriens vermieden und substituiert (Heizöllieferungen) werden. Ab dem Jahr 2035 besteht voraussichtlich die Möglichkeit, Wärme über den Bypass zu beziehen. Ziel ist es saisonale Überschüsse der Abwärme aus der Kehrrichtverbrennungsanlage in Perlen nutzbar zu machen. Parallel dazu werden weitere Optionen geprüft, etwa: die saisonale Abwärmespeicherung, der Ausbau der Abwärmenutzung der Renergia, der Bau eines weiteren Holzheizkraftwerks sowie den Einsatz von Geothermie.
Wo wird die Holzheizzentrale in Kriens gebaut?
Nach intensiven Abklärungen im vergangenen Jahr ist der favorisierte Standort für den Bau eines Holzheizkraftwerks ein Grundstück von ewl an der Rainacherstrasse im Ortsteil Obernau. Dieses liegt in einem Industriequartier und ist für die Holzanlieferung zugänglich, ohne dass die Lastwagen dafür durch die Stadt fahren müssen. Der Verkehr wird somit gegenüber der aktuellen Situation (Heizöllieferungen) entlastet.
Wie nachhaltig ist der geplante Energie-Mix?
Der Wärmeverbund Kriens basiert auf einem Mix aus regionaler Holzenergie, Abwärmenutzung (Renergia/Perlen) und weiteren erneuerbaren Quellen. Ziel ist eine Wärmeversorgung mit mindestens 90 % erneuerbarem Anteil ab 2030 und 100 % bis 2045.
Welche Rolle spielt der Einwohnerrat? Was sind nun die nächsten Schritte?
Der Einwohnerrat Kriens ist für die Konzessionserteilung zuständig. Erst mit dessen Zustimmung kann ewl mit der Umsetzung des Projekts beginnen. Die Beratung im Einwohnerrat findet am 20. November 2025 statt. Die Konzession soll an die Fernwärme Luzern AG vergeben werden. Die Fernwärme Luzern AG ist ein Zusammenschluss der ewl Energie Wasser Luzern Holding AG als Geschäftsführerin und Hauptaktionärin, dem Gemeindeverband REAL Recycling Entsorgung Abwasser Luzern und den Gemeinden Emmen, Buchrain, Ebikon und Root. Eine mögliche Beteiligung der Stadt Kriens an dieser Aktiengesellschaft soll in den nächsten Phasen geprüft werden. Vergibt der Einwohnerrat die Konzession an die Fernwärme Luzern AG, wird ab 2026 die Detailplanung beginnen.
Was passiert, wenn der Einwohnerrat den Konzessionsvertrag ablehnt?
Der Entscheid des Einwohnerrats ist wegweisend. Wird die Konzession nicht erteilt, kann das Projekt nicht realisiert werden.