Hund anmelden
Gemäss der aktuell geltenden Gesetzgebung gibt es keine Hundemarken mehr. Die obligatorische Registrierung bei der Nationalen Tiermelde-Datenbank amicus.ch ersetzt die früher notwendigen Hundemarken.
Hund chippen und registrieren
Hunde müssen in der Schweiz mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (Welpen spätestens mit drei Monaten). Der Mikrochip wird vom Tierarzt unter die Haut eingepflanzt. Durch die elektronische Lesbarkeit sind die Hunde eindeutig identifizierbar.
Die Tierarztpraxis registriert die Chipnummer und die übrigen Daten bei der nationalen Meldestelle amicus.ch. Alle Gemeinden sind verpflichtet zu überprüfen, dass die gemeldeten Hunde über einen Mikrochip verfügen. Dies erfolgt über den Datenabgleich mit amicus.ch.
Als neue Hundehaltende registrieren
Für die Erfassung und Verwaltung der Kontaktdaten von Hundehaltenden ist die Einwohnerkontrolle der Stadt Kriens zuständig. Gehen Sie wie folgt vor:
- Falls Sie erstmals einen Hund halten, müssen Sie sich spätestens 10 Tage nach der Anschaffung bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Kriens als Hundehalter / Hundehalterin registrieren lassen. Für die Registrierung bei den Einwohnerdiensten sind das Impfbüchlein des Hundes sowie ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis) mitzunehmen. Sie erhalten in der Folge per Post die Zugangsdaten, um die Angaben zu Ihrem Hund bei amicus.ch eigenständig aktuell zu halten.
- Die Daten Ihres Hundes müssen mit Ihren Halterdaten verknüpft werden. Dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt. Hundehalterinnen und Hundehalter haben auf amicus.ch Zugang zu Ihren Daten.
Hunde anmelden
Haben Sie den Zugang zur amicus.ch-Datenbank erst einmal, können Sie weitere Hunde in der Folge mit nachstehendem Online-Formular einfach per Internet vornehmen.
Ab 1.1.2023 gilt wieder eine Hundekurs-Pflicht für Ersthunde-Haltende