Machbarkeitsstudie Gebäudesanierung und -erweiterung

Sie haben Ausnutzungsreserven auf Ihrem Grundstück oder möchten Ihr Gebäude erneuern? Sie möchten wissen, ob und wie Sie ihr bestehendes Gebäude mit einem Anbau oder einer Aufstockung erweitern können?
Die Beantwortung einer solchen Fragestellung erfordert ein fundiertes und zugleich breites Fachwissen aus den Bereichen Architektur, Bauphysik, Statik und Baurecht. Auf den ersten Blick kann ein Ersatzneubau interessant wirken. Ein sorgsamer Umgang mit dem Bestand ist oft nachhaltiger und bestehende Qualitäten können weiter genutzt werden. Die Stadt Kriens fördert die Beratungsleistung von Fachpersonen, welche Sie bei dieser komplexen Fragestellung unterstützten. Der Fokus liegt darauf, den Gebäudebestand zu erhalten und so den Einsatz grauer Energie zu minimieren.
Welche Kosten übernimmt die Stadt Kriens?
Gefördert werden 50 % der Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie gemäss eingereichter Offerte bis maximal Fr. 6'000.-
Welche Förderbedingungen bestehen?
Die wichtigsten Förderbedingungen lauten:
- Der Förderantrag ist vor dem Start der Beratung mit einer detaillierten Offerte einzureichen.
- Eine Sanierungs-, Erweiterungs- oder Aufstockungsvariante ist mit der Machbarkeitsstudie zwingend vorzuweisen.
- Die Machbarkeitsstudie muss in Zusammenarbeit mit einem GEAK Experten / einer GEAK Expertin und einem Architekten / einer Architektin erarbeitet werden.
- Die inhaltlichen Anforderungen des Pflichtenhefts müssen eingehalten werden.
- Es sind mindestens zwei Sanierungsvarianten zu vergleichen.
Die vollständigen Bedingungen sind den allgemeinen und spezifischen Förderbedingungen zu entnehmen. Es gilt das Reglement und die Verordnung über das Förderprogramm Energie und Klima.
Wie muss vorgegangen werden?
- Sie holen eine Offerte für die Machbarkeitsstudie gemäss Pflichtenheft ein.
- Sie füllen den Förderantrag über das Anmeldeformular der Stadt Kriens aus.
- Nach Zusage durch die Stadt Kriens können Sie den Auftrag vergeben und mit der Machbarkeitsstudie starten.
- Nach Abschluss der Studie, jedoch spätestens 6 Monate nach der Förderzusage, reichen Sie die Machbarkeitsstudie, die Honorarrechnung und das unterzeichnete Pflichtenheft ein.
- Die Stadt Kriens prüft diese Unterlagen und zahlt Ihnen den Förderbeitrag aus.