Pflegefinanzierung
Am 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die «Neue Pflegefinanzierung» in Kraft getreten. Darin wird die Aufteilung der Pflegekosten auf Patientin/Patient, Krankenversicherung und öffentliche Hand geregelt. Die Patientinnen und Patienten sowie die Krankenversicherer zahlen vom Bundesrat festgelegte Maximalbeiträge. Reichen diese Beiträge nicht aus um die Pflegekosten zu decken, übernimmt die öffentliche Hand die sogenannten «Restkosten». Die Stadt Kriens übernimmt Restkosten für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in Kriens. Diese werden direkt von den Leistungserbringenden (Heime/Spitex/freiberufliche Pflegefachpersonen) mit der Stadt abgerechnet.
Krienser Infostelle Gesundheit (KIG)
Die KIG (KIG) ist für Krienserinnen und Krienser die Anlaufstelle für Fragen zu den Themen Alter, Gesundheit und Wohnformen im Alter. Insbesondere ist die KIG Ansprechpartnerin, wenn es darum geht, einen Heimeintritt oder Möglichkeiten für eine ambulante Unterstützung (Spitex) abzuklären. Sowohl Privatpersonen (Betroffene/Angehörige) als auch Heime (Leistungserbringende) müssen vor einem Heimeintritt immer zuerst die KIG kontaktieren. Die KIG klärt ab, ob in den Heimen Kriens ein adäquater Platz zur Verfügung steht.
Doppelte Patientenbeteiligung
Wenn Personen gleichentags von mehreren Leistungserbringern (Spitex, Pflegefachperson, Tagesaufenthalt) betreut werden und die Patientenbeteiligung mehrfach entrichtet wurde, wird der zu viel bezahlte Betrag von der Stadt Kriens auf Gesuch zurückerstattet. Den Antrag "Rückerstattung doppelte Patientenbeteiligung" kann unter «Formulare» heruntergeladen werden.
Informationen für Leistungserbringende von ambulanten und stationären Dienstleistungen
Bei einem stationären Aufenthalt ist der Stadt Kriens ein Antrag auf Kostengutsprache einzureichen. Restkosten für ambulante Dienstleistungen werden gemäss Krankenpflege-/Leistungsverordnung Artikel 7 (KLV, SR 832.112.31) übernommen. Ein Antrag auf Kostengutsprache kann bei Bedarf eingereicht werden.
Ab 1. Januar 2025 führt die Stadt Kriens das neue elektronische Abrechnungsverfahren «eLAR Leistungsabrechnung Pflegefinanzierung» ein, welches die Papierrechnung ersetzt. Erstmals für die Abrechnung der Januar-Leistungen erfassen Leistungserbringende alle geleisteten Dienstleistungen pro Monat in ein Excel-File. Das Excel-File wird über die Web-Plattform «mexCo» (mexco.ch)] direkt an unsere Fachstelle Pflegefinanzierung übermittelt.
Für die Geltendmachung von Pflegerestkosten für Krienserinnen und Krienser muss vorerst das Formular «Adresse_Ansprechperson_Login mexco ambulant» oder «stationär» ausgefüllt und der Stadt Kriens eingereicht werden. Anschliessend erhalten die Leistungserbringenden die Logindaten der Web-Plattform «mexCo». Die Leistungserbringenden füllen das Excel-File «Pflegerestkosten Abrechnungsformular stationär» bzw. «Pflegerestkosten Abrechnungsformular ambulant» aus und laden es monatlich via Web-Plattform «mexCo» hoch.
Nutzen Sie dazu diese Formulare:
Antrag Kostengutsprache Heime
Antrag Kostengutsprache Spitex
Antrag Rückerstattung doppelte Patientenpauschalen
eLAR Kriens, Info an Leistungserbringende
Adresse für Ansprechperson Login mexco stationär
Adresse für Ansprechperson Login mecxo ambulant
Pflegerestkosten Abrechnungsformular stationär
Plegerestkosten Abrechnungsformular ambulant