Sperrige Gegenstände entsorgen
Sperrgut
Weil sperrige Güter wie alte Möbel, Teppiche, Matratzen etc. nicht in einem Gebührensack oder einem Gewichtscontainer entsorgt werden können, gelten diese als Sperrgut. Brennbare sperrige Güter können der Abfuhr mitgegeben werden, wenn sie ausreichend mit Sperrgutmarken (1 Marke zu CHF 1.80 pro 5 kg) versehen sind. Dazu dürfen die Maximalwerte (Gewicht 25 kg, Grösse 200 x 100 x 50 cm) nicht überschritten werden.
Ökihof
In Ökihöfen können zahlreiche Abfallstoffe kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr entsorgt werden. Ökihöfe stellen sicher, dass die getrennt gesammelten Materialen einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt oder korrekt und damit umweltverträglich entsorgt werden. In Kriens steht direkt beim Pilatus-Markt an der Technikumstrasse 2 in Horw der nächste Ökihof zur Verfügung. Die insgesamt 11 Ökihöfe können grundsätzlich von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des REAL-Verbandsgebietes genutzt werden.
Detailinformationen zu den Ökihöfen
Sonderabfälle
- Sonderabfälle (Chemikalien, Farben, Gift): kleinere Mengen an Verkaufsstellen (Drogerie, Apotheke, Baumarkt), grössere Mengen direkt an Veolia-Sibag AG, Reusseggstrasse 17, Emmenbrücke www.sovag.veolia.ch
- Kunststoffflaschen (Milch- und andere Verpackungsflaschen): werden bei Grossverteilern gesammelt
Weitere Informationen zur Entsorgung von Sonderabfällen