Schutzräume und Notfalltreffpunkte
Viele Gebäude in Kriens verfügen über eigene Schutzräume. Aber nicht alle. Insbesondere bei den kleineren Gebäuden (Einfamilienhäuser) wurde in vielen Fällen auf den Bau solcher Schutzanlagen verzichtet. Den Bewohnenden dieser Häuser stehen Schutzräume in mehr oder weniger nahe gelegenen Schutzanlagen zur Verfügung.
Die Zuweisung dieser Schutzplätze erfolgt durch die kantonale Zivilschutzstelle. Die Zuweisungsplanung wird durch diese kantonale Stelle periodisch aktualisiert. Neben der Bautätigkeit wird auch die jeweilige Lage in die Beurteilung einbezogen. Für Personen, die über keinen Schutzraum im eigenen Wohnhaus verfügen, kann die Zuweisung deshalb bei jeder Überarbeitung ändern.
Den jeweils aktuellsten Stand der Schutzraumplanung veröffentlicht der Kanton Luzern auf seiner Website. Hier lässt sich direkt feststellen, wo sich für eine individuelle Adresse der zugeteilte Schutzraum befindet.
Sobald es die sicherheitspolitische Lage erfordert, werden Aktualisierungen vorgenommen und über mehrere Informations-Kanäle des Kantons publiziert. Dazu gehört neben der Website des Kantons auch die Smartphone-App «Alertswiss». Sie ermöglicht es, dass im Alarmfall die nötigen Informationen schnell und auf die jeweilige Wohnadresse bezogen bei der Bevölkerung eintreffen.
Wo befindet sich mein Schutzplatz
Informationen allgemein zu Schutzräumen
Informationen Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Anlaufstelle im Ereignisfall: Notfalltreffpunkte
Jeder Gemeinde im Kanton Luzern steht mindestens ein Notfalltreffpunkt zur Verfügung, in Kriens sind sie bei 8 Schulhäusern. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein. Bei länger andauernden Stromausfällen oder weiteren Ereignissen erhalten Sie an den Notfalltreffpunkten Unterstützung. Auch Notrufe können an den Notfalltreffpunkten abgesetzt werden.
Informationsvideo: So werden Schutzräume richtig unterhalten
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