Fürsorgerische Unterbringung
Wenn eine Person an einer psychischen Störung oder an einer geistigen Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, darf sie mittels fürsorgerischer Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden, wenn die nötige Behandlung nicht anders erfolgen kann.
- In Notfällen wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Hausarzt oder Ihre Therapeutin. Sollten diese nicht erreichbar sein, melden Sie sich bei der Notfallnummer der Luzerner Psychiatrie +41 58 856 53 00.
Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit mit der Dargebotenen Hand unter der Telefonnummer 143 zu sprechen. In akuten Situationen können Sie auch die Luzerner Polizei unter der Telefonnummer 117 beiziehen.
Die fürsorgerische Unterbringung kann vorsorglich durch einen Arzt für die Dauer von längstens sechs Wochen erfolgen. Eine Weiterführung über sechs Wochen hinaus verlangt einen entsprechenden Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
Eine ordentliche Einweisung erfolgt durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Sie prüft spätestens sechs oder zwölf Monate nach Beginn der Unterbringung, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind und ob die Einrichtung weiterhin geeignet ist. Anschliessend erfolgt eine jährliche Überprüfung.