Heckenrückschnitt (Lichtraumprofil)
Hecken ins Lichtraumprofil zurückschneiden
Hecken sind ein unverzichtbares Element in der Gestaltung unseres Lebensraumes. Je nach Standort haben sie die Aufgabe als Sicht- oder Windschutz. In jedem Fall aber sind Hecken ein willkommener Unterschlupf für grössere und kleinere Tiere. Sie spielen in der Biodiversität als «Inseln» eine wichtige Rolle und tragen zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt bei. Nicht zuletzt haben Hecken auch eine wichtige Aufgabe im Erosionsschutz, indem deren kompakten Wurzeln das Erdreich zusammenhalten und vor einem Abtrag wertvoller Schichten schützen. Hecken verbessern zudem das Mikroklima und sind ein wichtiges Element im Klimaschutz, indem sie Kohlenstoff in ihrer Biomasse binden.
So wichtig also wachsende Hecken für unseren Lebensraum sind: Entlang von öffentlichen Strassen, Rad- und Fusswegen sowie im Bereich der öffentlichen Beleuchtung kann ein zu starkes Wachstum von Hecken schnell zum Problem werden. Die Sicht im Strassenverkehr, aber auch von Fussgänger/innen und weiteren Verkehrsteilnehmenden wird beeinträchtigt. Dazu wird der betriebliche Strassenunterhalt erschwert, weil die Wischmaschinen (im Winter die Fahrzeuge des Winterdienstes) nicht mehr ordentlich eingesetzt werden können.
Lichtraumprofil - Vorgaben zu Höhe und Breite
Bepflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen das sogenannte Lichtraumprofil auf öffentlichem Grund nicht tangieren. So heisst der „lichte Raum“ über Trottoirs und Strassen, der von Bepflanzungen freigehalten werden muss. Damit die Bepflanzungen weder die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden noch die Reinigungsarbeiten des Strasseninspektorats beeinträchtigen, wird auf die Einhaltung des §86 und §87 des Strassengesetzes verwiesen.
- Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) ist bis auf eine Höhe von mind. 4.50 m frei zu halten.
- Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist auf eine Höhe von mind. 2.50 m freizuhalten.
- Die lichte Breite zur Fahrbahn oder einem Radweg ist auf einer Breite von 0.6 m einzuhalten.

Rückschnitt ist ein Muss
So sehr uns das Grün in der Stadt Kriens freut, so sehr erschweren uns zu gross gewordene Gewächse die Arbeit und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit von allen. Entsprechend verpflichtet das Strassengesetz alle Grundeigentümer/innen zum rechtzeitigen Zurückschneiden ihrer Bepflanzungen. Damit wird ein wertvoller Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit geleistet.
Die Stadtverwaltung weist Grundeigentümer/-innen bei Bedarf darauf hin, wenn die Mitarbeitenden des Werkdienstes auf ihren ordentlichen Touren problematische Situationen erkennen.
Entsorgen des Hecken-Schnittgutes:
