Erbenbescheinigung
Auf Verlangen wird den berechtigten Erben eine Erbenbescheinigung ausgestellt, dass sie unter Vorbehalt der Ungültigkeitsklage und der Erbschaftsklage als Erben anerkannt sind.
Diese Erbenbescheinigung benötigen die Erben für Grundstückübertragungen, das Saldieren von Bankkonti resp. den Verkauf von Wertschriften sowie für Versicherungsauszahlungen.
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