Ehevorbereitung und Trauung
Merkblatt Eheschliessung [pdf, 248 KB]
Ehevorbereitung und Trauung
Sie wollen demnächst heiraten? Wir freuen uns mit Ihnen und beraten Sie gerne über das notwendige Vorgehen.
Vor der Trauung ist beim Zivilstandsamt des Wohnortes das Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen. Die Brautleute müssen dazu persönlich bei Zivilstandsamt erscheinen. Bitte vereinbaren Sie vorgängig telefonisch einen Termin. Wir werden Sie gleichzeitig auch über die benötigten Dokumente informieren.
Ehe für alle
Gleichgeschlechtliche Paar können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Neue eingetragene Partnerschaften können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr begründet werden. Bereits begründete eingetragene Partnerschaften bleiben bestehen.
Paare, die durch eine nach altem Recht eine eingetragene Partnerschaft begründet haben, können die Umwandlung dieser Partnerschaft in eine Ehe beantragen. Diese Erklärung muss von beiden Partnerinnen oder Partnern persönlich bei einem Zivilstandsamt ihrer Wahl abgegeben werden. Auf Wunsch kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeugen anlässlich einer Zeremonie entgegengenommen werden.
Ein Termin kann frühestens ein Jahr zum Voraus reserviert werden. Bitte erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Kriens nach möglichen Terminen.
Haben Sie bereits einen Wunschtermin?
Trauungstermine nehmen wir gerne telefonisch frühestens 1 Jahr zum Voraus entgegen. Bitte beachten Sie, dass die Trauung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens erfolgen muss.
Sie wohnen nicht in Kriens, möchten aber gerne hier heiraten?
Sie können gerne, ebenfalls frühestens 1 Jahr zum Voraus, telefonisch einen Trauungstermin reservieren. Das Ehevorbereitungsverfahren muss jedoch beim für Ihren Wohnort zuständigen Zivilstandsamt durchgeführt werden. Verlangen Sie dort anschliessend eine Trauungsermächtigung. Sobald Sie im Besitze dieser sind, können Sie sich beim Zivilstandsamt Kriens melden.
Trauungslokale in Kriens
Trauungen in Kriens können entweder im Stadtratssaal oder im Schloss Schauensee durchgeführt werden.
Termine
Im Stadtratssaal können Trauungen zu folgenden Zeiten stattfinden:
Montag, Dienstag und Donnerstag: Ab 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: Ab 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Für Termine im Schloss Schauensee melden Sie sich bitte direkt beim Zivilstandsamt Kriens.
An Samstagen führen wir keine Trauungen durch. Zudem sind an Sonn- und Feiertagen keine Trauungen möglich.
Die Gebühren richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen ZStGV.