AED First Responder
First Responder («Erstantwortende») sind geschulte Ersthelfende, die bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand vom Sanitätsnotruf 144 aufgeboten werden, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Bei einem Alarm werden alle First Responder in einem gewissen Umkreis via die App «First Responder Zentralschweiz» auf deren Smartphone mobilisiert – mit Hinweis auf den nächstgelegenen AED.
Anforderungsprofil
Die wichtigste Voraussetzung ist das Interesse und die Bereitschaft, Menschen in lebensbedrohlichen, medizinischen Notfallsituationen Hilfe leisten zu wollen.
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Einsatzwille für Notfalleinsätze
- Besitz eines Smartphones
- Gültiges Zertifikat eines BLS-AED-SRC-Komplettkurses
- Basisausbildung beim Samariterverein Kriens-Horw oder anderem Anbieter
- Innerhalb 3 Jahren verkürzter Refresher möglich, danach Ablauf des Zertifikats
- Ausgenommen sind Ausbildungen der IVR Stufe 2 & 3 (Berufsdiplom), Feuerwehr und Polizei mit Bestätigung von internen BLS-AED Kursen und aktive First Responder der Kantone BE/BS/SO
- Besuch einer Informationsveranstaltung «First Responder Zentralschweiz»
- Ausgenommen sind Mitarbeiter der Rettungsdienste Zentralschweiz und aktive First Responder der Kantone BE/BS/SO
Für die Ausbildung der First Responder stehen in erster Linie die entsprechenden Kurse der Samariter Kriens-Horw, aber auch jene anderer Anbieter zur Verfügung.
Registrieren Sie sich nach Abschluss der Ausbildung als First Responder
Registrierung als First Responder
Kostengutsprache beantragen
Privatpersonen, die ab 2021 eine Ausbildung mit Komplettzertifikat erfolgreich absolvieren und sich bei First Responder Zentralschweiz als «First Responder» melden, können für mindestens die Hälfte der Kurskosten (max. Fr. 75.00) einen Antrag zur Kostengutsprache bei der Stadt Kriens einreichen. Senden Sie dazu das Kurs-Zertifikat, die Bestätigung zur Registrierung auf firstresponderzentralschweiz.ch zusammen mit Ihren Kontoangaben an sozialdepartement@kriens.ch.