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e-Dossier Finanzhaushaltsreglement

Reglement über den Finanzhaushalt der Stadt Kriens

Die Stadt Kriens arbeitet intensiv daran, ihren Finanzhaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. In der Vergangenheit wurden viele Sparmassnahmen und Ausgabenreduktionen, aber auch Mehreinnahmen beschlossen. Die Anstrengungen zeigen erste Erfolge, wie das Jahresergebnis 2022 zeigt. Trotzdem sind weitere Bemühungen nötig, um den Finanzhaushalt auch langfristig ausgeglichen zu gestalten und Reserven für Unvorhergesehenes zu bilden.

Der Einwohnerrat hat am 5. November 2020 im Rahmen der Budgetberatung 2021 die Bemerkung überwiesen, dass er vom Stadtrat die Ausarbeitung eines Reglements über den Finanzhaushalt erwartet, welches die finanzpolitische Gesamtstrategie des Stadtrates Kriens 2020 – 2024 «Stadtfinanzen im Gleichgewicht» berücksichtigt. Dieser Forderung ist der Stadtrat nachgekommen und hat dem Einwohnerrat ein Finanzreglement unterbreitet. Dieses sieht insbesondere die Einführung einer Schuldenbremse vor. Durch den zwingenden mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung und einer Sicherstellung eines Selbstfinanzierungsgrads von 100 % über mehrere Jahre sollen das Eigenkapital erhalten und die Schulden auf einem tragbaren Niveau gehalten werden. Das Festschreiben dieser Vorgaben in einem Reglement soll Stadt- und Einwohnerrat in Form einer Selbstbindung zwingen, die Ziele der finanzpolitischen Steuerung nicht aus den Augen zu verlieren.

Die Einführung einer Schuldenbremse ist mittlerweile verbreitet. Bund und Kanton haben jahrelange Erfahrungen mit diesem Instrument. Das kantonale Finanzhaushaltsgesetz für Gemeinden (FHGG) macht für alle Luzerner Gemeinden Vorgaben für die finanzpolitische Steuerung, was einer minimalen Schuldenbremse gleichkommt. Gewisse Gemeinden haben diese mit eigenen Regeln, sprich echten Schuldenbremsen, ergänzt. Aktuell erarbeiten viele Gemeinden Finanzstrategien, Richtlinien und Mechanismen, die den strategischen Rahmen für die Finanzpolitik der kommenden Jahre setzen sollen.

Mit dem vorliegenden Finanzreglement befindet sich Kriens somit in guter Gesellschaft. Das vom Einwohnerrat verabschiedete Reglement geht dabei auf die speziellen Bedürfnisse der Stadt Kriens ein und verzichtet auf zu starke Eingriffe. Damit sollen auch in Zukunft die notwendigen Investitionen möglich sein und es besteht auch genügend Spielraum in der Erfolgsrechnung. Gleichzeitig enthält das Finanzreglement wichtige Regeln, um Fehlentwicklungen im Finanzhaushalt zu verhindern und das Gleichgewicht langfristig sicherzustellen.
Der Stadtrat wird zu einem späteren Zeitpunkt zur hängigen Gemeindeinitiative «Initiative für eine gesunde und nachhaltige Finanzpolitik in der Stadt Kriens» der FDP Kriens Stellung nehmen. Diese verlangt in der Form der allgemeinen Anregung die Regelungen der finanzpolitischen Steuerung in die Gemeindeordnung aufzunehmen. Die Forderungen der eingereichten Initiative gehen somit über das vorliegende Reglement hinaus. Für den Stadtrat und den Einwohnerrat ist es aber richtig, zeitnah den ersten Schritt zu machen und das vorliegende Reglement in Kraft zu setzen. Über allfällige Anpassungen aufgrund der Initiative wird das Parlament zu einem späteren Zeitpunkt diskutieren.

Im Einwohnerrat wurde das Reglement ohne Gegenstimme angenommen (26 Ja bei 2 Enthaltungen). Einwohnerratsmitglieder von SP, Grünen und GLP haben das parlamentarische Referendum ergriffen. Sie wollen, dass die Stimmberechtigten von Kriens über die Vorlage befinden.

Stadtrat und Einwohnerrat sprachen sich für die Annahme des Reglements aus. Sie empfehlen, den Beschluss des Einwohnerrates zu unterstützen und ein Ja in die Urne zu legen.

E-Dossier

Alle Dokumente, die dem Einwohnerrat zur Beurteilung des Geschäftes vorlagen, werden in vollem Wortlaut auch den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Verfügung gestellt. Weil deren Umfang aber das Mass einer Abstimmungsbotschaft übersteigt, werden diese digital auf der Website der Stadt Kriens oder ausgedruckt als Ansichtsexemplar im Auflageordner des Stadtbüros zur Verfügung gestellt.