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Weniger Krankenkassenprämien dank Prämienverbilligung

Wer im Kanton Luzern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einer Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung profitieren. Für die Prämienverbilligung 2027 muss die Anmeldung bis spätestens 31. Oktober 2026 erfolgen.

Die Krankenkassenprämien belasten viele Haushalte spürbar. Wer über ein bescheidenes Einkommen verfügt, kann deshalb unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten. Die Prämienverbilligung soll dazu beitragen, die Belastung durch die obligatorische Krankenversicherung zu reduzieren.

Entlastung bei den Krankenkassenprämien
Personen und Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen können im Kanton Luzern eine Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der steuerrechtliche Wohnsitz am 1. Januar 2027 im Kanton Luzern liegt.

Frist bis 31. Oktober 2026
Für die Beurteilung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. November 2026 massgebend. Die Anmeldung für 2027 muss bis spätestens 31. Oktober 2026 erfolgen.

Bei einer Trennung
Trennt sich ein Ehepaar vor dem 1. November 2026, müssen sich beide Personen selber anmelden.

So funktioniert die Anmeldung
Die Anmeldung ist online unter ipv.was-luzern.ch möglich. Alternativ kann sie bei der WAS Ausgleichskasse Luzern oder bei der AHV-Zweigstelle Kriens eingereicht werden. Grundsätzlich genügt pro Familie eine Anmeldung. Berechtigte Familienangehörige im gleichen Haushalt werden für die Berechnung automatisch berücksichtigt.

Berechnung und Auszahlung
Für die Berechnung ist die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung massgebend. Für das massgebende Einkommen werden neben dem Nettoeinkommen auch 10 Prozent des Reinvermögens berücksichtigt. Zudem gilt eine Vermögens- und Einkommensobergrenze. Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenversicherung ausbezahlt und auf der Prämienrechnung berücksichtigt.

Weiterführende Informationen

AHV-Zweigstelle Kriens
Telefon 041 329 62 06 

Die gesetzlichen Grundlagen zur Prämienverbilligung finden sich unter www.was-luzern.ch/ipv.

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