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Aufliegende Baugesuche ov

Nachträgliches Baugesuch: Wohnung, Weinhalde 1, Parz.Nr.374
Bauherrschaft: Erbengemeinschaft Waldheim Kriens, Weinhalde 1, 6010 Kriens
Planverfasser: a4 architekten, Amlehnhalde 6, 6010 Kriens
Auflage- und Einsprachefrist: 25. August 2026 bis 14. September 2026

Details zu diesen Baugesuchen sind in der digitalen Baugesuchsauflage weiterhin verfügbar. Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung im Kanton Luzern sind die Unterlagen zu den Baugesuchen jedoch geschützt. Interessierte können für die Einsicht in die Unterlagen via digitale Baugesuchsauflage der Stadt Kriens ein Einmal-Kennwort (TAN) bestellen. Sie erhalten das Kennwort auf Ihr Smartphone.

Digitale Baugesuchsauflage der Stadt Kriens: https://planauflage.kriens.ch/

 

 

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