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Bypass Luzern-Süd: Kriens hat Beschwerde nach Einigung zurückgezogen

Die Stadt Kriens hat ihre Beschwerde gegen das Plangenehmigungsverfahren des Gesamtsystems Bypass zurückgezogen. Ausschlaggebend war eine Einigung mit Bund und Kanton über zusätzliche Überdeckungen der Autobahn A2 in Luzern-Süd.

Nach anfänglicher Einsprache und einer Beschwerde bis vor Bundesverwaltungsgericht konnte die Stadt Kriens gemeinsam mit Bund und Kanton eine Lösung mit konkreten Aufwertungsmassnahmen des Bypass-Projektes erzielen: Zwei zusätzliche Überdeckungen sollen künftig Quartiere verbinden, neue Grünräume schaffen, den Langsamverkehr stärken und die Lärmbelastung reduzieren. Nach der Zustimmung von Einwohnerrat und Kantonsrat zu den entsprechenden Finanzierungsbeiträgen hat die Stadt Kriens nun ihre Beschwerde zurückgezogen. Die endgültige Entscheidung betreffend Mitfinanzierung der siedlungsverträglichen Gestaltung liegt bei der Stimmbevölkerung der Stadt Kriens und des Kantons Luzern.

Die Stadt Kriens hatte im Juli 2020 Einsprache gegen das Plangenehmigungsverfahren «N02/14, Gesamtsystem Bypass» eingereicht. Grundlage dafür bildete ein Beschluss des Einwohnerrates aus dem Jahr 2019, der den Stadtrat beauftragte, sich auch juristisch für eine landschafts- und siedlungsverträgliche Lösung einzusetzen.

Nachdem das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Februar 2024 die zentralen Forderungen der Stadt abgewiesen hatte, reichte der Stadtrat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Siedlungsverträgliche Gestaltung erreicht
In einer Vereinbarung haben sich das Bundesamt für Strassen (ASTRA), der Kanton Luzern und die Stadt Kriens darauf geeinigt, den Stadtraum rund um die Autobahn mit konkreten Massnahmen aufzuwerten. Vorgesehen sind unter anderem zwei zusätzliche Überdeckungen der Autobahn A2. Sie sollen die heute stark trennende Wirkung der Siedlung reduzieren, neue Grün- und Freiräume schaffen sowie neue Fuss- und Veloverbindungen über die Autobahn ermöglichen. Gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Lärmemissionen, schaffen Sicherheit für die Quartiere und verbesseren die Störfallvorsorge. «Damit haben wir die zentrale Forderung nach der siedlungsverträglichen Gestaltung des Bypasses erreicht», erklärt Stadtpräsidentin Christine Kaufmann-Wolf.

In derselben Vereinbarung hat die Stadt Kriens zugesichert, ihre Beschwerde zurückzuziehen, sobald die zuständigen Parlamente den notwendigen Beiträgen zur Mitfinanzierung der Überdeckungen zugestimmt haben. Der Einwohnerrat hat am 12. März 2026 den kommunalen Beitrag in der Höhe von 26,54 Millionen Franken gutgeheissen. Am 11. Mai 2026 folgte die Zustimmung des Kantonsrates zum kantonalen Beitrag von 49,76 Millionen Franken. In der Folge hat die Stadt Kriens nun ihre Beschwerde zurückgezogen.

Abstimmungen auf kommunaler und kantonaler Ebene
Die Beschlüsse des Einwohnerrates und des Kantonsrates unterliegen dem obligatorischen Referendum. Die Krienser Stimmbevölkerung entscheidet am 27. September 2026 über die Mitfinanzierung. Die kantonale Abstimmung über den finanziellen Beitrag des Kantons Luzern findet am 29. November 2026 statt.

Details zu den geplanten Überdeckungen der A2

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