Navigieren in Kriens

Abstimmung über verschiedene Änderungen in der Gemeindeordnung

Am 8. März 2026 stimmt die Krienser Stimmbevölkerung darüber ab, ob die Gemeindeordnung geändert werden soll. Die Revisionsvorschläge wurden vom Krienser Parlament, dem Einwohnerrat, erarbeitet. Konkret geht es unter anderem um verschiedene Änderungen in Bezug auf die Finanzkompetenzen des Stadt- und Einwohnerrates, Referendum bei Steuererhöhungen, Umwandlung der parlamentarischen Bürgerrechtskommission und Änderung der Bezeichnung des Krienser Parlaments.

Im Auftrag des Einwohnerrates hat eine Spezialkommission zwischen November 2024 und April 2025 die Gemeindeordnung (GO) überarbeitet. Bei der Gemeindeordnung handelt es sich um die Verfassung der Stadt Kriens und damit um den wichtigsten städtischen Erlass. Sie regelt die Organisation, Aufgaben und Zuständigkeiten in der Stadt Kriens und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Verwaltung und im Stadtrat fest. Die vorgeschlagene Teilrevision wurde vom Krienser Parlament, dem Einwohnerrat, erarbeitet. Diese Revisionsvorschläge kommen nun zur Abstimmung.

Neuregelung der Finanzkompetenz des Stadtrates
Ein zentrales Ziel der Überarbeitung der GO war die Anpassung der Finanzkompetenz des Stadtrates für freibestimmbare Ausgaben. Sie war für freibestimmbare Ausgaben bis anhin an den Steuerertrag gekoppelt und lag 2025 bei rund 3,7 Mio. Franken. Neu soll diese gemäss Vorschlag des Einwohnerrates auf einen Fixbetrag von 2 Mio. Franken reduziert werden, damit der Einwohnerrat vermehrt in finanzielle Entscheidungen einbezogen wird.
Wegen einem ergriffenen konstruktiven parlamentarischen Referendum wird bei der Volksabstimmung auch über eine Variante abgestimmt, ob diese Finanzkompetenz des Stadtrates sogar auf 1 Mio. Franken reduziert werden soll.

Weiter soll die Finanzkompetenz des Stadtrates für den Kauf von Grundstücken von bisher 12 Mio. auf neu 20 Mio. Franken erhöht werden, um den Handlungsspielraum des Stadtrates für den Kauf von strategisch wichtigen Grundstücken zu erhöhen.

Referendum bei Steuererhöhungen
Bisher unterstehen alle Steuererhöhungen dem obligatorischen Referendum. Künftig sollen Steuererhöhungen nur dann dem obligatorischen Referendum unterstehen, wenn der Steuerfuss nach der Erhöhung 1,9 Einheiten übersteigt. Mit dieser Änderung soll dem Stadtrat resp. dem Einwohnerrat eine Senkung des Steuerfusses erleichtert werden, weil allfällige in späteren Jahren notwendige Steuererhöhungen nicht immer automatisch dem obligatorischen Referendum unterliegen.

Mit einem zweiten konstruktiven parlamentarischen Referendum wurde jedoch gefordert, dass die bisher geltende Regelung betreffend obligatorisches Referendum bei Steuererhöhungen nicht revidiert werden soll. Deshalb wird auch über diese Regelung separat abgestimmt. Ein JA bedeutet, dass diese Bestimmung, wie vom Einwohnerrat vorgeschlagen, geändert wird und Steuererhöhungen nur dann dem obligatorischen Referendum unterliegen, sofern der Steuerfuss nach der Erhöhung 1,9 Steuereinheiten übersteigt.

Umwandlung der parlamentarischen Bürgerrechtskommission (bisher)
Die bisherige parlamentarische Bürgerrechtskommission (BRK) soll in eine ausserparlamentarische Einbürgerungskommission (EBK) umgewandelt werden. Diese Kommission ist zuständig für die Zusicherung des Stadtbürgerrechtes an Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Sie soll aus fünf bis sieben stimmberechtigten Personen aus Kriens bestehen; die bisherige BRK bestand aus mindestens fünf Mitgliedern.

Umbenennung Einwohnerrat in Stadtparlament
Der Name des Parlaments der Stadt Kriens soll von bisher Einwohnerrat auf neu Stadtparlament geändert werden. Damit soll durch den Namen verständlicher kommuniziert werden, dass es sich dabei um die Legislative (gesetzgebende Gewalt) der Stadt Kriens handelt. Die Umbenennung führt weiter zur besseren Verständlichkeit (Parlament als allgemein bekannter Begriff). Damit soll beispielsweise für Personen aus anderen Kantonen leichter ersichtlich werden, dass es sich dabei um die Krienser Legislative handelt.

Empfehlungen des Stadt- und Einwohnerrates
Stadtrat und Einwohnerrat empfehlen die Annahme der Teilrevision und lehnen die Variante für die Finanzkompetenzen des Stadt- und Einwohnerrates für freibestimmbare Ausgaben ab: Denn eine weitergehende Reduzierung der Finanzkompetenz des Stadtrates für frei bestimmbare Ausgaben auf 1 Mio. Franken hätte einen beträchtlichen Mehraufwand für den Einwohnerrat, den Stadtrat und die Verwaltung zur Folge.

Die vollständigen Unterlagen zur Abstimmungsvorlage sind im e-Dossier Teilrevision Gemeindeordnung: Verschiedene Änderungen abrufbar.
Alle kommunalen Abstimmungsunterlagen sind unter www.kriens.ch/abstimmung zu finden.

Informationen zu den Referenden

Obligatorisches Referendum
Die Änderung der Gemeindeordnung unterliegt dem obligatorischen Referendum. Das heisst, nach der Genehmigung durch den Einwohnerrat können nun die Stimmberechtigten am 8. März 2026 abschliessend über die Änderungen befinden.

Konstruktive parlamentarische Referenden
Am 25. September 2025 wurde im Einwohnerrat vor Sitzungsschluss zu zwei Revisionsinhalten das konstruktive parlamentarische Referendum ergriffen. Mit einem konstruktiven Referendum können Fragen, die aus Sicht der Referentinnen und Referenten in der Vorlage des Einwohnerrates nicht befriedigend geregelt sind, aufgegriffen, alternativ mit einem Gegenvorschlag geregelt und den Stimmberechtigten zur Entscheidung vorgelegt werden, ohne die Vorlage als Ganzes zu gefährden.

zur Liste