Aufhebung Tierkörpersammlung im Ökihof
Auf Weisung des Veterinäramts des Kantons Luzern dürfen ab 1. Juli 2025 im Ökihof Horw keine toten Tierkörper mehr angenommen werden.
Ab 1. Juli nimmt die Real im Ökihof Horw keine Tierkadaver mehr an. Wenn ein Haustier stirbt, muss mit dem Tierkörper aber dennoch fachgerecht umgegangen werden. Es ist wichtig, dass dieser getrennt vom Kehricht entsorgt wird. Tote Haus- und Nutztiere bis 200 Kilogramm können bei der Regionalen Tierkörpersammelstelle in Malters kostenlos abgegeben werden. Bei Haustieren bis zehn Kilo ist das Begraben auf Privatgrund zwar erlaubt, aber der Tierkörper muss mind. 1.20 tief vergraben werden, damit er nicht von Wildtieren wieder ausgegraben wird, und darf nicht in der Nähe von Grundwasser liegen. Auch darf er weder in freier Natur noch im Wald vergraben werden. Die einzige Ausnahme sind offizielle Tierfriedhöfe. In der Zentralschweiz gibt es einen bewilligten Tierfriedhof in Emmenbrücke. Damit keine Krankheitserreger entstehen, werden heutzutage auch viele Tiere kremiert. Die daraus entstehende Asche darf ohne Bedenken auf privatem Grund begraben werden.
Bringen Sie tote Haus- und Nutztiere ab 1. Juli zur regionalen Tierkörpersammelstelle, Bühlacher 1, Malters. Die Betreiber garantieren eine nach den Vorschriften geltende und hygienisch einwandfreie Annahme, Lagerung und Entsorgung der Tierkörper.
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 10.30 Uhr
In dringenden Fällen nach telefonischer Vereinbarung 041 497 16 23