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Nachtragskredite für fünf Projekte im Einwohnerrat

Der Krienser Einwohnerrat berät an seiner Sitzung von Ende September über eine Korrektur des Budgets 2023. Fünf der im letzten Herbst mit dem Budget 2023 bewilligten Globalkredite sollen mit Nachtragskrediten ergänzt werden. Bei den grossen Positionen geht es um den Abschluss der Hochwald-Fälle und um Vorsichtsmassnahmen im Bachunterhalt.

Einer der Nachtragskredite soll mithelfen, das Kapitelö der Hochwaldhütten definitiv abzuschliessen.

Im Frühsommer 2022 musste die Stadtverwaltung Kriens die Zahlen für das Budget 2023 zusammentragen. Im Spätherbst wurde das Budget 2023 vom Einwohnerrat gutgeheissen. Geordnet nach 17 Globalbudgets wird festgelegt, welche Projekte die Stadt im Jahr 2023 umsetzen wird. Die Grundsätze der Rechnungslegung geben vor, dass Abweichungen in der Planung in erster Linie durch interne Kompensationen zu erfolgen haben. Ist das nicht möglich oder nicht verhältnismässig, sind beim Einwohnerrat Nachtragskredite zu beantragen.

Für fünf solcher Globalbudgets beantragt der Stadtrat jetzt einen Nachtragskredit. «Aus Sicht des Stadtrates ist die Dringlichkeit in allen fünf Fällen gegeben,» sagt Finanzvorsteher Roger Erni. «Es werden wichtige Projekte mit hoher Dringlichkeit angepackt oder abgeschlossen. Die Umsetzung ist auch finanzpolitisch zum jetzigen Zeitpunkt verantwortbar, da wir heute bereits wissen, dass wir den bewilligten Budgetrahmen auch dann einhalten werden, wenn das Parlament die Nachtragskredite bewilligt.»

Folgende Projekte sollen mit den Nachtragskrediten angegangen werden:

Abschluss Hochwaldhütten-Verfahren: Die Stadt möchte die noch pendenten Fälle bei den Hochwaldhütten mit einem externen juristischen Dienstleister erledigen. Nach einem Bundesgerichtsurteil musste die Stadt 88 Besitzende von Waldhütten im Krienser Hochwald verpflichten, für unbewilligte Bauarbeiten an ihren Hütten ausserhalb der Bauzone nachträgliche Baubewilligungen einzuholen. Die Abwicklung erwies sich als deutlich aufwändiger als ursprünglich gedacht, weil nach den ordentlichen Bewilligungsverfahren in vielen Fällen auch juristische Verfahren folgten. 12 dieser Fälle sind auch 13 Jahre nach Verfahrensbeginn noch offen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil vorhandene Ressourcen im Bau- und Umweltdepartement für die laufenden Baubewilligungsverfahren innerhalb der Bauzonen dringend benötigt werden. Der Nachtragskredit umfasst 200'000 Franken und soll für zusätzliche Ressourcen eingesetzt werden, um die noch offenen Fälle zeitnah abzuschliessen.

Hochwasser-Schutz: Rund 100'000 Franken beträgt der Nachtragskredit für den Hochwasserschutz entlang der Krienser Wasserläufe. Die Starkniederschlagsereignisse in jüngster Vergangenheit haben gezeigt, dass in Kriens mehr Aufwand betrieben werden muss als bisher. Es geht darum, dass Bachläufe und Infrastruktur (Geschiebesammler) regelmässig auch für kurzfristig anfallende grössere Wassermengen vorbereitet werden. So lassen sich bei starken Regenfällen Folgekosten durch Hochwasser verhindern und langfristig Kosten einsparen. Allein im Jahr 2022 haben solche Starkniederschläge in Kriens Schäden in der Höhe von über 1 Mio. Franken verursacht.

Ausbau Veloverleih «Nextbike»: Die Stadt Kriens will das System mit kurzfristig mietbaren Velos (Nextbike) auf dem Stadtgebiet als wichtiger Beitrag zu einer klimafreundlichen Mobilität weiter fördern. In diesem System, das ursprünglich von der Stadt Luzern initiiert worden war, kam es unlängst zu Änderungen. Kern der Änderungen nach der Übernahme durch einen deutschen Verleiher ist, dass das Verleihsystem in der Stadt Kriens nicht mehr kostenlos ist. Um das System für Menschen in Kriens nach wie vor zu den gewohnt attraktiven Konditionen anbieten zu können, braucht die Stadt zusätzliche finanzielle Mittel in der Grössenordnung von 50'000 Franken. Ein Teil davon dient auch dem Ausbau des Nextbike-Netzes Richtung Obernau.

Funkgeräte-Kauf: Die neu eingerichteten Notfalltreffpunkte in der Stadt Kriens müssen mit geeigneten Kommunikationsitteln (Funkgeräte) ausgestattet werden. Die ursprünglich zusammen mit der Feuerwehr geplante Beschaffung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Jetzt will die Stadt diese Geräte zusammen mit dem Werkhof beschaffen und rechnet mit Kosten von gegen 30'000 Franken.

Pensionsregelung Stadträte: Der Krienser Einwohnerrat setzte eine neue Pensionsordnung rückwirkend per 1. September 2020 in Kraft. Wegen der rückwirkenden Inkraftsetzung wurden die finanziellen Auswirkungen des neu geltenden Reglements in den Budgets 2020 und 2021 nicht berücksichtigt. Rückstellungen für eventuelle Rücktritte oder die Abwahl von Stadträten und für die daraus resultierenden Renten oder Abfindungen wurden gemäss bisher geltender Pensionsordnung nie getätigt. Solche Rückstellungen waren auch bei der gesamten Diskussion um die Einführung der neuen Pensionsordnung nie ein Thema. So wurde nachfolgend ebenfalls versäumt, Rückstellungen für die Budgets 2022 und 2023 vorzusehen. Weder interne Kontrollen noch die externe Revision haben diesen Mengel zu Tage gebracht. Nun soll der Betrag von 98'058 Franken fürs Budget 2023 bewilligt werden. Ab 2024 werden die entsprechenden Mittel regulär im Budget eingeplant.

Personalsuche: 32'000 Franken sollen den Personaldiensten der Stadt zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Der Aufwand in der Besetzung offener Stellen war für die Personaldienste in den letzten Monaten sehr gross. Für offene Stellen die richtigen Mitarbeitenden zu finden ist angesichts des Fachkräftemangels und des generell ausgetrockneten Personalmarktes aufwändiger als angenommen.

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