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Kriens fordert mehr Lärmschutz bei der Obernauerstrassen-Sanierung

Die Stadt Kriens setzt sich für mehr Lärmschutz entlang der Obernauerstrasse ein. Wenn der Kanton Luzern den Kantonsstrassenabschnitt zwischen Busschleife und Einmündung Hergiswaldstrasse saniert, sollen weitergehende Lärmschutzmassnahmen umgesetzt werden als bisher geplant. Die Stadt Kriens hat deshalb eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht gegen den Beschluss des Regierungsrates.

Die Kantonsstrasse K4 soll saniert werden.

An der Obernauerstrasse (Kantonsstrasse K4) zwischen der Krienser Busschleife und der Einmündung der Hergiswaldstrasse wohnen und arbeiten über 7’000 Krienserinnen und Krienser. Die Strasse wird täglich von durchschnittlich mehr als 14’000 Fahrzeugen befahren (Zähldaten 2015). Am 5. Juli 2022 hat der Regierungsrat für diesen Abschnitt ein Sanierungsprojekt verabschiedet. Für 24.88 Millionen Franken sollen auf diesem Streckenabschnitt viele wichtige Massnahmen realisiert werden, um die wichtige Verkehrsanbindung den neuen Herausforderungen anzupassen.

Das Projekt beinhaltet unter anderem einen durchgehenden Velostreifen in Richtung Malters beziehungsweise Littau, zwei Meter breite Trottoirs auf beiden Strassenseiten, sichere Querungsmöglichkeiten für Fussgänger sowie den behindertengerechten Ausbau von elf Bushaltestellen. Vier Knoten werden mit Ampeln ausgerüstet. Die Bauausführung soll abgestimmt mit dem Projekt Ränggloch und der dafür nötigen Sperrung der Rengglochstrasse starten.

Projekt: «Gut, aber...»

Die Stadt Kriens war in die Entwicklung des kantonalen Bauprojektes eingebunden: «Im Dialog mit der zuständigen Dienststelle des Kantons konnte ein gutes Projekt ausgearbeitet werden, das wesentliche Verbesserungen für den Veloverkehr und öffentlichen Verkehr mit sich bringt. Gleichzeitig stellt es sicher, dass der Verkehr trotz der sehr hohen Verkehrsbelastung weiterhin möglichst flüssig verkehren kann.»

Bereits mit der ersten öffentlichen Auflage im Jahr 2014 hat die Stadt Kriens zur Wahrung der öffentlichen Krienser Interessen und zur weiteren Optimierung des Projekts mittels Einsprachen verschiedene Anträge formuliert – unter anderem auch zum Thema Strassenlärm. In der weiteren Erarbeitung des Projekts konnte viele der vorgeschlagenen Optimierungen in das Projekt eingearbeitet werden.

Flüsterbelag und mehr Verbindlichkeit

Mit dem nun vom Regierungsrat bewilligten Projekt wurden jedoch die von der Stadt Kriens geforderten Optimierungen zum Schutz vor Strassenlärm nicht abschliessend und zufriedenstellend beantwortet und in das Projekt integriert. So sieht das kantonale Projekt vor, die Lärmschutzmassnahmen erst dann festzulegen, wenn mit den Bauarbeiten für die Strassensanierung begonnen wird. Mit diesem Vorgehen kann sich die Stadt Kriens nicht abfinden. Gegen den Beschluss des Regierungsrates hat der Krienser Stadtrat deshalb fristgerecht eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht: «Wir wollen damit unser rechtliches Gehör rechtzeitig sichern und fordern, dass Rahmenbedingungen und Umfang sowie die Massnahmen zur Erfüllung der geltenden gesetzlichen Lärmschutzmassnahmen zum Zeitpunkt der Projektbewilligung festgelegt sind,» sagt Maurus Frey.

«Die vom Regierungsrat beschlossenen technischen Massnahmen zur Reduktion des Strassenlärms entsprechen unserer Ansicht nach nicht dem aktuellen Stand der Technik und schon gar nicht dem Anspruch an eine siedlungsverträgliche Abwicklung der grossen Verkehrsmenge.» Die Massnahmen sollen der entsprechenden der stark besiedelten Umgebung verbessert werden. Dazu gehört auch, dass Kriens in diesem dicht besiedelten Gebiet lärmabsorbierende Strassenbeläge fordert. «Wir setzten uns damit dafür ein, dass wir unsere Bevölkerung so weit wie möglich vor Verkehrslärm zu schützen versuchen,» begründet Maurus Frey. Zudem strebe er die nötige Verbindlichkeit an.

Der Krienser Stadtrat ist auch bereit, diese Verbindlichkeit aussergerichtlich mit dem Kanton zu erlangen.

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