Frühlingstermine für den Häckseldienst
Im Frühling und Herbst bietet der Werkunterhalt einen Häckseldienst an bestimmten Terminen an. Dabei wird ausschliesslich verholztes Schnittgut gehäckselt, welches danach zum Mulchen oder als Kompostzusatz im eigenen Garten Verwendung findet. Es wird kein Häcksel abgeführt.
Jeder Liegenschaft steht der Häckseldienst einmal pro Halbjahr zur Verfügung. Die Stadt Kriens übernimmt die Anfahrtskosten und die erste halbe Stunde des Häckseldienstes. Pro weitere angebrochene Viertelstunde werden Fr. 30.- verrechnet (ausser bei Liegenschaften mit einem von der Stadt unterstützten gemeinschaftlichen Kompostplatz). Die Beschaffenheit und die Bereitstellung des Materials sind ausschlaggebend dafür, wie viel Holz sich innert der kostenlosen 30 Minuten verarbeiten lässt: Je frischer das Schnittgut, desto schneller werden Häcksel daraus. Das Astwerk soll geordnet, mit den dicken Enden (bis max. 10 cm Ø) nach vorn bereitgestellt werden. Der Platz fürs Häckseln muss vom Zugfahrzeug des Häckslers problemlos angefahren werden können, auch ausreichende Höhe (mind. 2.70 m) beachten.
Die nächsten Daten sind:
- 14. und 28. März sonnenbergseitig (nördlich Luzerner-/Obernauerstrasse).
- 21. März und 4. April pilatusseitig (südlich Luzerner-/Obernauerstrasse)
Bei vielen Anmeldungen für den gleichen Termin werden einzelne Liegenschaften erst am Folgetag bedient.
Detailinfos und Online-Bestellung: kriens.ch/haeckseldienst