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«Ein wichtiger Beitrag zu gesünderen Stadtfinanzen»

Am 13. Februar 2022 entscheidet die Krienser Stimmbevölkerung über die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für Nachkommen. Stadtpräsidentin Christine Kaufmann ist überzeugt: «Es wäre ein wichtiger Beitrag zu gesünderen Stadtfinanzen.» Eine Modellrechnung für das Jahr 2020 hat gezeigt, dass die Stadt auf diesem Weg eine grössere Summe an Mehreinnahmen erzielen könnte.

Was ist die Grundidee hinter der Einführung einer Nachkommens-Erbschaftssteuer?

Christine Kaufmann-Wolf: «Unsere Situationsanalyse der Stadtfinanzen hat gezeigt, dass wir nicht nur sparen dürfen, weil wir damit an Lebensqualität in Kriens verlieren würden. Wir haben deshalb auch Wege gesucht, wo wir Mehreinnahmen generieren können. Wir waren überzeugt, dass die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für Nachkommen ein Ansatz wäre, der niemanden schmerzt – aber der Stadt hilft.»  

Warum niemanden schmerzt? Die Summe kann ja doch beträchtlich sein, welche direkte Nachkommen bezahlen müssen.

«Das schon. Aber die Steuer wird dort erhoben, wo Nachkommen in der privilegierten Situation sind, wenn sie ein grosses Erbe antreten können. Das Erbe muss ja über 100'000 Franken betragen, damit die Nachkommens-Erbschaftssteuer überhaupt zum Tragen kommt. 1 Prozent des Erbes würde damit der Gesellschaft zufliessen. Da ist die Freude über das hinterlassene Erbe sicher weiterhin grösser als das Ärgernis, einen sehr kleinen Teil des Erbes dem Staat abliefern zu müssen.

Der Betrag, der auf diesem Weg in die Stadtkasse fliessen würde, wurde mit rund 200'000 Franken pro Jahr geschätzt.

«Diese Zahl ist ein Mittelwert aus der Zeit, als die Nachkommens-Erbschaftssteuer vor 20 Jahren abgeschafft wurde. Andere Werte fehlen. Ein Vergleich ist schwierig, weil die Steuer von damals ja nicht einfach wiedereingeführt wird. Es ist geplant, die Freigrenze auf 100'000 Franken festzusetzen – das ist zehnmal höher als damals. Deshalb fehlen Erfahrungswerte natürlich.»

Aber es wird mit Mehreinnahmen von rund 200'000 Franken gerechnet.

«Das ist der Wert auf der Basis von damals, das ist richtig. Wir haben das Steuerjahr 2020 beispielhaft nachgerechnet. Wäre das Gesetz damals bereits in Kraft gewesen, hätte Kriens nicht 200'000, sondern gegen 400'000  Franken an Steuereinnahmen in Rechnung gestellt. Und das wäre definitiv ein wichtiger Beitrag zu gesünderen Stadtfinanzen.»

Und das, obschon die stark erhöhte Freigrenze die Zahl der betroffenen Erbschaften deutlich reduziert hat?

«Wir sehen dies als Folge der in vielen Fällen gestiegenen Erbschaftssummen. Der aktuelle Verlauf der Aktienkurse führt in der ganzen Schweiz vermehrt zu Erbschaftsfällen, bei denen es um grössere Summen geht. Es gibt offensichtlich zunehmend vermögende Menschen, die nicht mehr das ganze Vermögen für ihren Lebensabend benötigen.»

Dieser Wert wurde bisher in der Argumentation nicht verwendet. Warum nicht?

«Wir haben die Berechnung jetzt gemacht, nachdem die Erbschaftsfälle 2020 abgeschlossen sind. Das war im Frühling noch nicht möglich, als die Unterlagen fürs Parlament erarbeitet wurden. Die Musterberechnung ist zudem extrem aufwändig. Deshalb haben wir dies nur für ein Jahr gemacht. Der Wert lässt zwar Rückschlüsse zu, ist aber nicht so erhärtet, dass wir ihn in der Botschaft verwenden wollten.»

Eine Mehrheit des Einwohnerrates hatte sich im Rahmen der finanzpolitischen Massnahmen für Stadtfinanzen im Gleichgewicht für die Wiedereinführung der Nachkommens-Erbschaftssteuer ausgesprochen. Jetzt stimmen wir trotzdem ab. Warum?

«Im Einwohnerrat war eine Mehrheit zur Überzeugung gelangt, dass die Wiedereinführung der Nachkommens-Erbschaftssteuer ein Beitrag zu gesünderen Stadtfinanzen wäre. Diese Mehrheit bekannte sich zur finanzpolitischen Strategie, dass auf allen möglichen Ebenen Beiträge nötig sind. Eben auch bei Mehreinnahmen. Die Schlussabstimmung im Einwohnerrat endete mit 16:12 Stimmen. Die unterlegenen 12 Parlaments-Mitglieder ergriffen in der Folge das Parlamentarische Referendum.»

Sie haben es angesprochen: Die Nachkommens-Erbschaftssteuer wurde vor rund 20 Jahren abgeschafft. Jetzt soll sie wieder eingeführt werden. Warum soll der Volksentscheid von damals jetzt angepasst werden?

«Wir haben festgestellt , dass die damals in Aussicht gestellten Vorteile nicht eingetroffen sind. Das war insbesondere der fehlende Zuzug vermögender Neuzuziehender. Dieser erfolgte nicht wie erwartet. Hingegen fehlen der Stadt heute die Steuereinnahmen, wie das damals befürchtet wurde. Wenn man merkt, dass bei einem Entscheid nicht die erhofften Vorteile eintreffen, sondern nur die Nachteile, finde ich es sinnvoll, dass man sich der Sache nochmals annimmt. Das haben wir getan und sind zur Überzeugung gekommen, dass die Wiedereinführung einer Nachkommens-Erbschaftssteuer der Stadt Kriens in der aktuellen Situation helfen würde.»

Geht Kriens damit einen Sonderweg?

«Absolut nicht: Viele andere Gemeinden wie Luzern, Malters, Meggen und Schwarzenberg führen die Nachkommens-Erbschaftssteuer. Wir machen also, was unsere Nachbargemeinden seit Jahren tun.»

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