Stadtverwaltung Kriens: Ab Montag reduzierte Öffnungszeiten
Ab Montag gelten im Stadthaus Kriens aufgrund der coronabedingten Auflagen reduzierte Öffnungszeiten. Zudem sind für Besuche im Stadthaus im Prinzip vorherige Terminabsprachen erforderlich.
Die Stadtverwaltung bleibt weiterhin in Betrieb. Alle Dienstleistungen werden weiterhin erbracht. Weil aber viele Mitarbeitende teilweise im Homeoffice sind, gelten für den Kontakt mit der Stadtverwaltung besondere Vorgaben.
Online-Dienste
Nutzen Sie in erster Linie die Online-Dienstleistungen im virtuellen Stadtbüro (kriens.ch/stadtbüro). Alle Eingaben dort werden wie gewohnt bearbeitet.
Terminabsprache für Besuche
Ist ein Besuch im Stadthaus unerlässlich, hat vorher eine Terminabsprache zu erfolgen. Zu diesem Zweck sind alle wichtigen Kontaktdaten für eine Terminabsprache auf einem praktischen Flyer zusammengefasst. Es gelten folgende Kontakte:
Bereich | Telefon | |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | +41 41 329 62 53 | einwohnerservice@kriens.ch |
Steueramt | +41 41 329 63 72 | steueramt@kriens.ch |
Zivilstandsamt | +41 41 329 63 18 | zivilstandsamt@kriens.ch |
Bestattungen | +41 41 329 63 05 | zivilstandsamt@kriens.ch |
AHV | +41 41 329 62 02 | ahv@kriens.ch |
Arbeitsamt | +41 41 329 60 40 | arbeitsamt@kriens.ch |
Betreibungen | +41 41 329 62 25 | betreibungsamt@kriens.ch |
Sozialdienste | +41 41 329 63 60 | sozialdienste@kriens.ch |
KESB | +41 41 329 63 91 | kesb@kriens.ch |
Berufsbeistandschaft | +41 41 329 63 60 | berufsbeistandschaft@kriens.ch |
Volksschule Kriens | +41 41 329 61 61 | rektorat@volksschule-kriens.ch |
Zentrale | +41 41 329 61 11 | info@kriens.ch |
Besuchende mit einem Termin melden sich im Foyer des Stadthauses. Sie werden dort von den Gesprächspartnern abgeholt.
Temporärer Empfang, reduzierte Öffnungszeiten
Der temporäre neue Empfang der Stadtverwaltung Kriens befindet sich im Foyer des Stadthauses. Er ist erste Anlaufstelle und ist zu reduzierten Zeiten geöffnet:
Montag - Donnerstag: 09.00 - 11.30 und 15.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr
In diesem Empfang dürfen sich maximal 5 Personen gleichzeitig aufhalten. Dazu sind Abstandsvorgaben strikte einzuhalten. Im gesamten Stadthaus gilt die Pflicht, Hygienemasken zu tragen.
Auf telefonische Voranmeldungen können bei Bedarf auch Termine ausserhalb dieser Zeiten festgelegt werden.