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Stadtverwaltung Kriens: Ab Montag reduzierte Öffnungszeiten

Ab Montag gelten im Stadthaus Kriens aufgrund der coronabedingten Auflagen reduzierte Öffnungszeiten. Zudem sind für Besuche im Stadthaus im Prinzip vorherige Terminabsprachen erforderlich.

Die Stadtverwaltung bleibt weiterhin in Betrieb. Alle Dienstleistungen werden weiterhin erbracht. Weil aber viele Mitarbeitende teilweise im Homeoffice sind, gelten für den Kontakt mit der Stadtverwaltung besondere Vorgaben.

Online-Dienste

Nutzen Sie in erster Linie die Online-Dienstleistungen im virtuellen Stadtbüro (kriens.ch/stadtbüro). Alle Eingaben dort werden wie gewohnt bearbeitet. 

Terminabsprache für Besuche

Ist ein Besuch im Stadthaus unerlässlich, hat vorher eine Terminabsprache zu erfolgen. Zu diesem Zweck sind alle wichtigen Kontaktdaten für eine Terminabsprache auf einem praktischen Flyer zusammengefasst. Es gelten folgende Kontakte:  

Bereich Telefon E-Mail
Einwohnerkontrolle +41 41 329 62 53 einwohnerservice@kriens.ch
Steueramt +41 41 329 63 72 steueramt@kriens.ch
Zivilstandsamt +41 41 329 63 18 zivilstandsamt@kriens.ch
Bestattungen +41 41 329 63 05 zivilstandsamt@kriens.ch
AHV +41 41 329 62 02 ahv@kriens.ch
Arbeitsamt +41 41 329 60 40 arbeitsamt@kriens.ch
Betreibungen +41 41 329 62 25 betreibungsamt@kriens.ch
Sozialdienste +41 41 329 63 60 sozialdienste@kriens.ch
KESB +41 41 329 63 91 kesb@kriens.ch
Berufsbeistandschaft +41 41 329 63 60 berufsbeistandschaft@kriens.ch
Volksschule Kriens +41 41 329 61 61 rektorat@volksschule-kriens.ch
Zentrale +41 41 329 61 11 info@kriens.ch

Besuchende mit einem Termin melden sich im Foyer des Stadthauses. Sie werden dort von den Gesprächspartnern abgeholt.

Temporärer Empfang, reduzierte Öffnungszeiten

Der temporäre neue Empfang der Stadtverwaltung Kriens befindet sich im Foyer des Stadthauses. Er ist erste Anlaufstelle und ist zu reduzierten Zeiten geöffnet:
Montag - Donnerstag: 09.00 - 11.30 und 15.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr

In diesem Empfang dürfen sich maximal 5 Personen gleichzeitig aufhalten. Dazu sind Abstandsvorgaben strikte einzuhalten. Im gesamten Stadthaus gilt die Pflicht, Hygienemasken zu tragen.

Auf telefonische Voranmeldungen können bei Bedarf auch Termine ausserhalb dieser Zeiten festgelegt werden.

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