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Sackweid: Gegenvorschlag zur Förderung vielfältiger Wohnformen

Auf dem Areal der ehemaligen Talmud-Hochschule (Ober Sackweid, Obernau) soll preisgünstiger Wohnraum entstehen. Die Stadt Kriens will dieses Ziel einer Gemeindeinitiative aktiv unterstützten. Für die Umsetzung will der Stadtrat aber der Krienser Stimmbevölkerung einen Gegenvorschlag unterbreiten. Dieser soll die Schaffung des Wohnraumes schneller und damit effizienter sichern.

Die Gebäude ver verlassenen Talmud-Hochschule auf der Sackweid

Das Gebiet Ober Sackweid ist offensichtlich eine gefragte Wohnlage in Kriens. Auf einem Teil des Quartiers befand sich bis vor rund 10 Jahren die Schweizerische Talmud-Hochschule «Jeschiwah». Studierende haben dort seit 1968 die Schriften Thora und Talmud studiert. Der Talmud ist eines der bedeutendsten Schriftwerke des Judentums und eine Auslegung der Regeln der Thora (jüdische Bibel) in Praxis und Alltag. Nach dem Ende des Hochschulbetriebes wurde an den Gebäuden der ehemaligen Hochschule zunehmend Sanierungsbedarf festgestellt. Da für das ehemalige Schulareal keine öffentlichen Nutzungen vorgesehen sind, sollte es durch eine Umzonung für die Schaffung von Wohnraum vorbereitet werden. Gleich mehrfach befasste sich die Krienser Politik in der Folge mit dem Areal.

Das ehemalige Wohnhaus der Hochschule wurde inzwischen bereits saniert. Die dort realisierten Eigentumswohnungen sind sehr gefragt, was die hohe Qualität des Lebensraumes unter Beweis stellt. Nahe Grünräume, nahe Schulanlage Feldmühle, nahe Freizeitanlage Langmatt: Das sind nur einige der Vorzüge. Auf jeden Fall aber eignet sich das Areal sehr gut als Wohnort für Familien mit Kindern.

Diesen Ansatz nahm eine Gemeindeinitiative auf, welche in der Stadt Kriens 2020 durch 'Die Mitte' eingereicht worden war. Die Initiative forderte eine Umzonung des restlichen Areals der ehemaligen Hochschul-Bauten, um eine zukünftige Nutzung als Wohnraum zu sichern. Darüber hinaus wurde gefordert, dass darauf preisgünstiger Wohnraum realisiert werden müsse.

Mit diesem Ziel kann sich auch der Stadtrat von Kriens einverstanden erklären. Allerdings will der Stadtrat das Ziel auf einem anderen Weg erreichen als die Initiative. Er will das Areal nicht einer Bebauungsplanpflicht unterstellen. Stattdessen sollen revidierte Zonenbestimmungen baurechtlich festlegen, welche Vorgaben eine Wohnsiedlung auf dem Areal erfüllen müsse: «Die öffentlichen Interessen sowie jene des Initiativkomitees können in einer Teilrevision des Bau- und Zonenplanes gesichert werden,» sagt Bauvorsteher Maurus Frey. «Dieser Weg ist effizienter, weil ein aufwändiger und damit langjähriger Prozess zum Erlass eines Bebauungsplans wegfallen.» Städtebauliche Qualitäten können mit dem Beizug des städtebaulichen Fachgremiums sichergestellt werden. Für den Stadtrat von Kriens ist es auch ein bewusster Entscheid einer weitsichtigen Wohnraumpolitik, auf dem Areal attraktive Rahmenbedingungen für günstigen Wohnraum zu schaffen. «Mit dem Gegenvorschlag wollen wir in einem effizienten Verfahren etwas dazu beitragen, dass späterer Wohnraum preislich attraktiv angeboten werden kann. Gleichzeitig schützen wir damit die Interessen der Stadt und der Öffentlichkeit.»

Im Gegenvorschlag soll auch festgeschrieben sein, dass mindestens ein Drittel der neuen Wohnsiedlung als gemeinnütziger Wohnungsbau erstellt werden muss, womit in Kriens weiterer Wohnraum nach dem Prinzip der Kostenmiete und damit zu langfristig attraktiven Konditionen auf den Markt käme. Mit dieser Auflage will die Stadt eine gute Durchmischung der Quartiere sicherstellen. Heute bieten Wohnbaugenossenschaften in Kriens insgesamt 1'271 genossenschaftliche Wohnungen an. Dies entspricht einem Anteil von 8.8 Prozent (Berechnungsstand 2018). Auf dem Bell-Areal wird da in den kommenden Jahren noch einmal eine grössere Menge gemeinnütziger Wohnungen dazu kommen. «Die Mischung von gemeinnützigem und kommerziellem Wohnungsbau sichert eine gute Durchmischung. Der Krienser Wohnungsmarkt bietet damit weiterhin vielfältige Wohnformen für alle», sagt Maurus Frey.

Der Stadtrat schlägt dem Einwohnerrat damit für die Juni-Sitzung vor, die Initiative abzulehnen und stattdessen den Gegenvorschlag mit Zonenplanänderung und Gestaltungsplanpflicht anzunehmen. Das abschliessende Wort hat dann die Krienser Stimmbevölkerung, die voraussichtlich im Jahr 2025 über die Vorlage befinden kann, sofern die Initiative nicht zurückgezogen wird.

Die Einwohnerratssitzung

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