Navigieren in Kriens

Krienser Bypass-Einsprache in erster Instanz abgewiesen

Der Krienser Stadtrat hat die Verfügung des Eidgenössischen Umwelt-, Verkehrs- und Energiedepartements (UVEK) im Plangenehmigungsverfahren des Astra für den Bau des Bypass-Tunnels im Sonnenberg erhalten. Er nimmt zur Kenntnis, dass das UVEK die von der Stadt Kriens gegen die von Kriens vorgebrachten Einwände weitestgehend ablehnt. Er prüft jetzt die Begründungen und will dann über den Umgang mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln entscheiden.

Grundsätzlich hat der Krienser Stadtrat den Auftrag vom Krienser Einwohnerrat erhalten, auch auf dem Rechtsweg für eine Verbesserung der städtebaulichen Situation im Bereich der offen geführten Autobahn zwischen Sonnenberg und Schlund einzustehen, wenn der Bund das Bypass-Projekt mit einem zweiten Tunnel durch den Sonnenberg realisiert. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens des Bundesamts für Verkehr und Energie (UVEK) hat die Stadt deshalb eine Beschwerde eingereicht.

Diese Beschwerde wurde vom UVEK in erster Instanz abgewiesen. Der Stadtrat prüft die eingegangene Plangenehmigungsverfügung nun inhaltlich, bevor er über weitere Schritte entscheidet.

Die Stadt Kriens hat jetzt die Möglichkeit, die Verfügung an die nächsthöhere Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, und gegebenenfalls später auch ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Wichtig ist der Stadt Kriens dabei, dass die im Rahmen des Testplanungsverfahrens mit Bund, Kanton und LuzernPlus begonnene konstruktive Zusammenarbeit fortgesetzt und die dort entstandenen Ideen zur siedlungsverträglichen Umsetzung des Grossprojekts konkretisiert werden können. In diesem Verfahren sieht die Stadt das Schaffen von Verbindlichkeit als zentrale Gelingensbedingung.

zur Liste