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Abstimmung über Billettsteuer muss verschoben werden

Am 27. November sollten die Krienser Stimmberechtigten über die Revision des Billettsteuer-Reglementes abstimmen. Diese Abstimmung muss auf einen späteren Termin verschoben werden. Beim Druck der Abstimmungsbotschaft führte ein drucktechnisches Problem ohne Verschulden der Stadt Kriens zu einer irreführenden Darstellung. Die am selben Datum geplante Abstimmung zum Budget der Katholischen Kirchgemeinde findet hingegen wie geplant statt.

In der Botschaft wird das Reglement in einer vergleichenden (synoptischen) Darstellung gezeigt. Passagen, welche das Parlament im Rahmen der Revision streichen wollte, wurden wie üblich in einer durchstrichenen Darstellung abgebildet.

Diese war im gesamten Verfahren bis und mit zum Gut-zum-Druck sichtbar. Durch einen technischen Fehler im Produktionsprozess der Druckerei wurden die Durchstreichungslinien dann aber so dünn, dass sie in der gedruckten und inzwischen den Stimmberechtigten zugestellten Botschaft nicht mehr ausreichend sichtbar waren.

Dies führt zu einer irreführenden Aussage der Botschaft, auch wenn der gesamte übrige Botschaftstext sowie die online zur Verfügung gestellte Version korrekt sind.

Nach einer intensiven Analyse der Gesamtsituation und dem Abwägen aller Optionen hat der Krienser Stadtrat beschlossen, die Abstimmung auf den 29. Januar 2023 zu verschieben. Alle anderen Optionen (Nachdruck und Nachlieferung, Hinweis auf den Fehler) würden einer kritischen Prüfung bei einer Stimmrechtsbeschwerde nicht standhalten. Der Stadtrat hat sich deshalb zu diesem Schritt entschieden, um einen sauberen, demokratischen Entscheid an der Urne herbeizuführen.

Die Abstimmung zum Budget der Katholischen Kirchgemeinde Kriens findet wie geplant statt. Die Unterlagen dazu (Stimmrechtsausweis und Stimmzettel) sind gültig und können verwendet werden.

Die bereits zugestellten Abstimmungsunterlagen zur Billettsteuer sind ungültig. Für die neue Volksabstimmung werden alle Unterlagen neu zugestellt.

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