Arbeitslosigkeit
Unterstützung bei Stellenverlust und Arbeitslosigkeit
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin die Kündigung erhalten? Sie sind arbeitslos? In dieser für viele Menschen belastenden Situation unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche an die Versicherungen geltend zu machen und in der Arbeitswelt wieder Fuss zu fassen.
Melden Sie sich am Besten noch während der Kündigungsfrist beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an. Für Stellensuchende aus Kriens ist das RAV Kriens die erste Anlaufstelle.
Registrieren Sie sich online unter job-room.ch/aaa und stellen Sie alle nötigen Dokumente zur Verfügung. Gehen Sie anschliessend gemäss Angeboten im Anmeldeverfahren vor. Die Personalberater und -beraterinnen des RAV Kriens unterstützen Sie in der Folge bei der Arbeitssuche und beraten Sie über Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen.
Für die Registrierung brauchen Sie in erster Linie folgende Unterlagen:
- Amtlicher Ausweis (Pass, ID oder Führerschein)
- Ev. Ausländerausweis
- AHV-Karte oder Krankenkassenkarte
- Kündigungsschreiben
- Letzter Arbeitsvertrag
- Lebenslauf
Wer ist gegen die Arbeitslosigkeit versichert?
In der Schweiz ist die gesamte unselbständig erwerbende Bevölkerung obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert, wenn der Verdienst im Monat durchschnittlich CHF 500 beträgt / betragen hat. Nicht versichert sind selbständig erwerbende Personen. Der Versicherungsanspruch endet mit Erreichen des ordentlichen AHV-Alters.
Nützliche Links
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