Feuerwerk
Lärmstörung und gesundheitsschädigende Wirkung des Staubes
Das Abbrennen von Feuerwerk verursacht Lärm, der von vielen Menschen als lästig empfunden wird. Feuerwerksqualm besteht zu einem grossen Teil aus lungengängigem und giftigem Feinstaub, welcher auch für gesunde Personen schädlich ist.
Die meisten Tiere hören wesentlich besser als wir Menschen und reagieren mit Panik und kopfloser Flucht auf die Knallerei. Bei einer Flucht können sie sich zum Beispiel an Zäunen erheblich verletzen oder auf die Strasse rennen, wo sie schlimme Verkehrsunfälle auslösen können. Während des Feuerwerks sollten die Heimtiere bei geschlossenem Fenster in der Wohnung gehalten werden.
Umweltfreundliche Alternativen
Anstelle eines Feuerwerks eignen sich zugunsten einer besseren Luftqualität zur Feier auch Tischlampen, Lichterschlangen, Flame-Lights, Deko-Lichter, Lichtkugeln, Girlanden, Wimpelketten, Fahnen, bunte Bänder oder Finnenkerzen.
Offizielle Anlässe
An folgenden Daten dürfen Feuerwerke zu Vergnügungszwecken gezündet werden:
31. Juli, 1. August, 31. Dezember.
Verbot
Im Krienser Hochwald ist das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken generell verboten (Schutzverordnung Krienser Hochwald).
Nachtruhestörung
Personen, welche Feuerwerke zwischen 22.00 und 06.00 Uhr zünden und somit die Nachtruhe stören, können nach Übertretungsstrafgesetz des Kantons Luzern angezeigt werden.
Für den Bezug von Feuerwerk der Kategorie T2 und Kategorie 4 ist ein Erwerbsschein notwendig. Genauere Informationen enthält das Merkblatt der Luzerner Polizei.