Feuerungskontrolle und Kaminfeger
Die Feuerungskontrolle leistet einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen und schützt Boden und Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen (vgl. Luftreinhalte-Verordnung). Gut gewartete Anlagen schonen die Umwelt und das Budget der Anlageninhaber/innen.
Ölfeuerungen bis 1000 kW werden alle zwei Jahre, Gasfeuerungen alle vier Jahre von einem zugelassenen Feuerungskontrolleur überprüft, ob die Anlage die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält. Dies kann im Rahmen des üblichen Heizungsservices oder durch den Kaminfeger geschehen.
Bei Holz-Zentralheizungen bis 70 kW sind alle vier Jahre CO-Messungen durchzuführen. Einzelraum-Holzfeuerungen erfordern alle zwei Jahre eine Asche- und Zustandskontrolle.
Die Betreiberinnen und Betreiber von messpflichtigen Feuerungsanlagen werden durch die Administrationsstelle aufgefordert, innert eines Kalenderjahres die Messung durch einen frei wählbaren zugelassenen Feuerungskontrolleur zu veranlassen. Die Administration der Feuerungskontrollen für Kriens macht Andreas Rüssli, Kaminfeger, Kleinwilstr. 4, 6048 Horw, 041 340 69 71.
Freie Wahl des Kaminfegers
Die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer müssen ihre Feuerungs- und Abgasanlagen periodisch durch einen zugelassenen Kaminfeger reinigen lassen. Anlässlich der Reinigung kontrolliert der Kaminfeger die Anlagen bezüglich Brandschutz (Feuerschau). Eine Liste aller zugelassenen Kaminfegerbetriebe finden Sie hier im Dokument „Zugelassene Kaminfegermeister im Kanton Luzern».
Rohbaukontrollen
Für die Rohbaukontrolle von Feuerungen, d.h. die Abnahme und Kontrolle neuer oder abgeänderter Feuerungs- und Abgasanlagen sind die Gemeinden zuständig. Die Stadt Kriens hat diese Aufgabe dem Kaminfegermeister Stefan Huber, Malters übertragen.
Werden Feuerungs- und Abgasanlagen neu erstellt oder abgeändert, so hat dies die Eigentümer- oder Bauherrschaft vor der Ausführung anzuzeigen. Jede im Rohbau fertige, neue oder abgeänderte Feuerungs- und Abgasanlage ist - bevor sie eingedeckt oder verputzt wird - dem zuständigen Kontrolleur zu melden.
Für die Vereinbarung eines Kontrolltermins wenden Sie sich bitte an:
Stefan Huber, Luegetenmatte 3, 6102 Malters, +41 41 497 34 45, snhuber@gmx.ch
Die Aufwände für die Administration und die Kontrolle vor Ort werden der Eigentümer- oder Bauherrschaft direkt durch den Kontrolleur in Rechnung gestellt.