Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine sind eine Geldleistung der Gemeinde zuhanden der Eltern von Vorschulkindern, welche diese in einer Kindertagesstätte (KITA) oder bei Tageseltern
fremd betreuen lassen.
|
|
Im Kanton Luzern wurde am 30. November 2025 über das neue Kinderbetreuungsgesetz abgestimmt und dieses wurde angenommen. Dieses Gesetzt gilt nun für alle Gemeinden im Kanton Luzern. Das neue Gesetzt gilt ab 1.1.2026 mit einer Uebergangsfrist bis zum 31.07.2026. Die Betreuungsgutscheine der Stadt Kriens sind somit noch bis 31.07.2026 gültig. Der Kanton Luzern wird zu gegebener Zeit die Eltern und Gemeinden über die Einführung der neuen Betreuungsgutscheine informieren. Neu können die Betreuungsgutscheine dann online über unsere Homepage beantragt werden. Das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz finden Sie hier:
Mit diesem System werden die Eltern je nach Einkommen bei der externen Kinderbetreuung finanziell entlastet. Die Eltern können ihr Kind in einer Kindertagesstätte (KITA) in Kriens, Luzern oder einer anderen Gemeinde betreuen lassen. Rund 50 anerkannte KITAs stehen in der ganzen Region zur Verfügung. Die Betreuung ist aber auch bei Tageseltern möglich, welche einer anerkannten Tageselternvermittlung angeschlossen sind.
Antragsformular für Betreuungsgutscheine Anspruchsberechtigung und Gutscheinhöhe
Anspruch auf Betreuungsgutscheine hat, wer folgende Bedingungen erfüllt:
|