Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine sind eine Geldleistung der Gemeinde zuhanden der Eltern von Vorschulkindern, welche diese in einer Kindertagesstätte (KITA) oder bei Tageseltern
fremd betreuen lassen.
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Seit dem 1. Januar 2026 ist das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Dieses Gesetz bringt wesentliche Änderungen bei den Betreuungsgutscheinen mit sich, welche per 01. August 2026 umgesetzt werden. Die Höhe der Betreuungsgutscheine sind nun im ganzen Kanton Luzern gleich. Ab August 2026 werden die neuen Vorgaben und Tarife umgesetzt.
Der Kanton Luzern stellt einen Online-Rechner zur Verfügung, um die voraussichtliche Höhe der Betreuungsgutscheine ab 01.8.2026 berechnen zu können. Online-Rechner Betreuungsgutscheine - Kanton Luzern Mit diesem System werden die Eltern je nach Einkommen bei der externen Kinderbetreuung finanziell entlastet. Die Eltern können ihr Kind in einer Kindertagesstätte (KITA) in Kriens, Luzern oder einer anderen Gemeinde betreuen lassen. Rund 50 anerkannte KITAs stehen in der ganzen Region zur Verfügung. Die Betreuung ist aber auch bei Tageseltern möglich, welche einer anerkannten Tageselternvermittlung angeschlossen sind.
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