Vaterschafts-Anerkennung
Anerkennung
Ein Kind unverheirateter Eltern kann vor oder nach der Geburt durch den Vater anerkannt werden. Die Beurkundung kann bei einem beliebigen Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen. Die Anerkennung ist ein Rechtsgeschäft, durch welches der Vater persönlich beim Zivilstandsamt bestätigt, leiblicher Vater des Kindes zu sein.
Der Termin für die Vaterschaftsanerkennung kann telefonisch beim Zivilstandsamt Kriens vereinbart werden.
Elterliche Sorge
Auch nach der Anerkennung durch den Vater steht das Kind ausschliesslich unter der elterlichen Sorge der volljährigen Mutter, solange Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Sie können jedoch vereinbaren, dass Sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchten. Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge können Sie beim Zivilstandsamt nur im Rahmen der Anerkennung abgeben.
Anerkennungsschein
Jede Vaterschaftsanerkennung wird am Anerkennungsort ins Anerkennungsregister eingetragen. Anerkennungsscheine können beim Zivilstandsamt des Anerkennungsortes angefordert werden.