Japankäfer
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein Quarantäneorganismus mit Meldepflicht. Der invasive Schädling ist im Kanton Luzern auf dem Vormarsch, weshalb das Thema auch in Kriens an Bedeutung gewinnt. Anhand umfassender Massnahmen versucht der Kanton mit den betroffenen Gemeinden eine weitere Ausbreitung sowie Schäden in Millionenhöhe zu verhindern.
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist eine eingeschleppte Art mit grossem Schadenpotenzial für Landwirtschaft und Natur. Deshalb ist er als prioritärer Quarantäneorganismus eingestuft, für den in der Schweiz eine Meldepflicht besteht. Dies bedeutet, dass jeder Fund gemeldet werden muss. Die Meldung und Koordination zum Umgang mit dem Japankäfer liegt beim kantonalen Pflanzenschutzdienst.
In der Menge gefährden die Käfer verschiedenste Pflanzenarten und hinterlassen von den Blättern nur das «Skelett». (Bild: Tanja Graf, Agroscope)
Das Auftreten des Japankäfers erfordert Massnahmen zur Ausrottung des Käfers im Befallsherd und einer darum ausgeschiedenen Pufferzone von 5 Kilometer Radius. Die betroffenen Zonen werden vom Kanton Luzern definiert. Die Massnahmen beinhalten verschiedene Einschränkungen im Umgang mit Kompost, Pflanzenmaterial, Geräten zur Bodenbearbeitung und Bewässerung. Die Koordination dieser Massnahmen erfolgt durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst.
Verfügte Massnahmen in der Stadt Kriens
Bisher reichte die Pufferzone fast an die Krienser Gemeindegrenze. Der kantonale Pflanzenschutzdienst überwacht die Situation aufmerksam und koordiniert die notwendigen Massnahmen. Die regionale Ausbreitung durch Flug kann bis zu 20 Kilometer pro Jahr betragen. Japankäfer können jedoch noch grössere Strecken als «blinde Passagiere» in Fahrzeugen zurücklegen.
In diesem Sommer wurden im Raum Allmend Luzern und auch in Kriens Japankäfer gefunden. Es ist davon auszugehen, dass in Kriens ein Befallsherd ausgeschieden wird und Massnahmen vom Kanton verfügt werden.
Welche Schäden verursacht der Japankäfer?
Die Larven des Käfers leben im Boden und fressen die Wurzeln von Gräsern. Dies kann zum Absterben ganzer Wiesenflächen führen. Besonders betroffen sind Grünflächen wie Fussballplätze oder Rasenflächen, die bevorzugte Eiablageorte darstellen.
Die ausgewachsenen Käfer befallen und gefährden über 400 verschiedene Pflanzenarten, darunter Reben, Obstbäume, Beeren, Gemüse, Mais sowie zahlreiche Zier- und Wildpflanzen wie Ahorn, Haseln und Linden. Typisch ist der sogenannte Skelettfrass, bei dem nur die Blattadern stehenbleiben. Auch Blüten und Früchte können stark geschädigt werden.
Wie erkenne ich einen Japankäfer?
Der Japankäfer ist etwa so gross wie ein Fünfrappenstück, besitzt kupferfarbene Flügeldecken, sowie einen metallisch grün schimmernden Kopf. Er ähnelt einheimischen Käferarten wie Junikäfer und Gartenlaufkäfer. Typisch sind beim Japankäfer die weissen Haarbüschel am Hinterleib: seitlich je 5, hinten zwei.
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Typisch sind beim Japankäfer die weissen Haarbüschel am Hinterleib: seitlich je 5, hinten zwei.
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Bei Gefahr nimmt er eine Abwehrhaltung ein, bei der er ein Beinpaar seitlich ausstreckt. Die Flugzeit dauert in der Regel von Juni bis September (Foto Christian Schweizer, Agroscope). |
Der Japankäfer im Vergleich zu anderen Käfern
Was muss ich bei einem Fund tun?
Verdächtige Käfer bitte einfangen, einfrieren und zusammen mit einem Foto, dem genauen Fundort sowie, wenn möglich, dem Namen der Wirtspflanze melden. Die Meldung kann via Onlineformular oder per E-Mail an den kantonalen Pflanzenschutzdienst (pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch) erfolgen.
Bin ich von den Massnahmen betroffen?
Der Befallsherd sowie die Pufferzonen werden vom Kanton Luzern ausgeschieden. Auf der interaktiven Karte des Kantons sehen Sie die genauen Zonen.
Wie kann man eine weitere Ausbreitung des Japankäfers verhindern?
Indem Sie die verfügten Massnahmen des Kantons einhalten, helfen Sie mit, die Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern. Bei einem Fund ist die Meldung an den kantonalen Pflanzenschutzdienst notwendig.
Was ist das Ziel der Massnahmen?
Ziel der Massnahmen ist die Ausrottung des Japankäfers am Fundort. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass die Weibchen ihre Eier im Boden ablegen, aus denen im nächsten Frühling neue Käfer schlüpfen.
Wie sieht es mit Kosten und finanzieller Entschädigung aus?
Die Kosten der vom Kanton angeordneten Bekämpfungsmassnahmen werden von Kanton und Bund getragen. Schäden, welche infolge dieser angeordneten Massnahmen entstehen, z.B. vertrocknete Rasenfläche infolge des Bewässerungsverbots, können grundsätzlich nicht entschädigt werden. Ausnahmen bestehen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau.
Wo finde ich weitere Informationen?
Webseite des kantonalen Pflanzenschutzdienstes: Japankäfer - Kanton Luzern

