Massnahmen ökologische und stadtklimatische Aufwertung

Gefördert werden Umsetzungsmassnahmen, welche die ökologische und stadtklimatische Qualität im Siedlungsgebiet erhalten oder verbessern. In folgender Liste sind die förderfähigen Massnahmen definiert.
Welche Kosten übernimmt die Stadt Kriens?
Die maximale Kostenübernahme einzelner Umsetzungsmassnahmen ist in folgender Liste definiert.
Pro Förderprojekt werden maximal 50 % der Gesamtkosten bis zu einem Maximalbeitrag von Fr. 6'000.- (inkl. MWST) unterstützt.
Welche Förderbedingungen bestehen?
Die wichtigsten Förderbedingungen lauten:
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Die Ausrichtung von Förderbeiträgen ist an eine Beratung vor Ort gebunden.
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Förderbeiträge werden nur an Massnahmen gewährt, welche ökologisch und stadtklimatisch sinnvoll und verhältnismässig sind, zu keiner Zerstörung oder Beeinträchtigung bestehender ökologisch wertvoller Lebensräume führt, zu keinem höherem Versiegelungsgrad führen, bei denen invasive Neophyten entfernt und fachgerecht entsorgt werden und bei denen die künftige fachgerechte naturnahe Pflege sichergestellt ist.
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Es müssen 100 % einheimische und autochtone (=natürlich im Gebiet vorkommende) Pflanzenarten verwendet werden
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Der Fördergegenstand kann frühestens 5 Jahre nach der Umsetzung eines früheren Antrags neu beantragt werden.
Die vollständigen Bedingungen sind den allgemeinen und spezifischen Förderbedingungen zu entnehmen. Es gilt das Reglement und die Verordnung über das Förderprogramm Energie und Klima.
Wie muss vorgegangen werden?
- Projektberatung durchführen.
- Förderantrag mit dem Anmeldeformular ausfüllen.
- Die Stadt Kriens prüft den Förderantrag und stellt die vorläufige Förderbestätigung aus.
- Massnahmen innerhalb von 2 Jahren umsetzen.
- Nachweis der Umsetzung an umwelt.sicherheit@kriens.ch senden.
- Die Stadt Kriens stellt die definitive Förderbestätigung aus und überweist den Förderbeitrag.